Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung. Sie kommt für Beschädigungen, Zerstörungen und Verlust des Fahrzeugs des Versicherten auf. Je nach Leistungsumfang unterscheidet man in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Ausschlüsse des Versicherungsschutzes erfolgen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkasko ist eine Zusatzversicherung mit beschränktem Leistungsumfang, welche das eigene Fahrzeug absichert. Folgende Fälle sind mit der Teilkasko abgesichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild
- Glasbruchschäden
- Schäden an Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderbiss
Die Beiträge (Prämien) die der Versicherungsnehmer zahlen muss setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, wie der Schadenfreiheitsklasse und weiteren Tarifmerkmalen, welche je nach Versicherung variieren können. Mehr dazu unter Versicherungsprämien.
Eine Möglichkeit der Senkung dieser Prämien ist die Selbstbeteiligung. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst übernimmt.
Vollkasko
Die Vollkasko ist wie die Teilkasko eine Zusatzversicherung, jedoch mit erweitertem Leistungsumfang, welche das eigene Fahrzeug absichert. Folgende Fälle sind zusätzlich mit der Vollkasko abgesichert:
- Vandalismus / Beschädigung des Kfz durch Fremde
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug (selbstverschuldete Unfälle, Fahrerflucht des Unfallgegners, fehlender Versicherungsschutz beim Unfallgegner, keine Haftbarkeit beim Unfallgegner z.B. Minderjährige)
Prämien sind Versicherungsbeiträge, die der Versicherungsnehmer an die entsprechende Versicherung zahlen muss. Je nach Vertrag verpflichtet sich der Vertragsnehmer diese viertel-, halb-, oder volljährlich zu zahlen.
Die Versicherungsbeiträge setzen sich dabei im Kfz Bereich aus mehreren Faktoren zusammen.
Schadenfreiheitsrabatt
Für jedes Schadenfreie Jahr erhält der Versicherungsnehmer einen entsprechenden Rabatt auf den eigentlichen Versicherungsbetrag. Angerechnet wird der Rabatt jedoch nur für Vollkasko- (Fahrzeugvollversicherung) und Kfz-Haftpflichtversicherung. In der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. Verursacht der Fahrer des versicherten Fahrzeugs einen Schaden, so wird der Rabatt wieder zurückgestuft.
Informationen zur Rückstufung im Schadensfall bei Test.de
Typklasse
Schadenshäufigkeit und Reparaturkosten des versicherten Kraftfahrzeugs
Regionalklasse
Schadenshäufigkeit in einem regional begrenzten Gebiet
Weiche Tarifmerkmale
Weiche Tarifmerkmale dienen zusätzlich der Risikoeinschätzung und gelten besonders für Personenkraftwagen. Häufige Kriterien:
- Alter des Versicherungsnehmers
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis
- Abstellplatz des Kfz
- Jährliche Fahrleistung
- Einschränkung auf bestimmte Fahrer
- Punktestand im Verkehrszentralregister

- Kundenkompass Kfz-Versicherung
Zusätzlich zu der eigentlichen Kfz Versicherung gibt es auch eine spezielle Kfz- oder Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese kann einzeln oder auch im Paket mit anderen Rechtsschutzbausteinen abgeschlossen werden. Im Kfz-Bereich kann sich die Rechtsschutzversicherung speziell auf Fahrzeug, Fahrer oder Familie beziehen.
Übliche Komponente einer Kfz Rechtsschutzversicherung:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz (früher auch Führerschein-RS)
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
Neben der Telekommunikationsbranche ist die Versicherungsbranche wohl mit die Größte, wenn es um einen unübersichtlichen Tarifdschungel geht. Der klassische Weg ist es, sich über ein Maklerbüro einen individuell zugeschneiderten Tarif aussuchen zu lassen. Mittlerweile findet jedoch die Vermittlung auch zum großen Teil im Internet statt. Direktversicherer verfügen über kein Filialsystem und wickeln somit alle Geschäfte online oder telefonisch ab. Das Ergebnis dieser Strategie sind dann oft lukrative Angebote.
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Der Wechsel der Versicherung ist in der Regel kein Problem, jedoch sollte man sich an die Fristen halten und auf Besonderheiten achten.
Fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres
- Die Kfz Versicherung kann immer zum Ende eines Versicherungsjahre gekündigt werden. Das Ablaufdatum finden sie im Versicherungsschein.
- Das Kündigungsschreiben sollten sie bei der Versicherung bis zum 30.11. vorlegen.
- Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und haben einen Monat Kündigungsfrist
Sonderkündigungsrecht
- Sie dürfen vorzeitig kündigen, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht.
- Bei Änderung der Typ- oder Regionalklassen steht ihnen ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht zu.
Kündigung im Schadensfall
- Im Schadensfall ist es möglich die Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens zu wechseln. Dabei spielt die Ablehnung oder Annahme des Schadens durch die alte Versicherung keine Rolle.
Kündigung bei Neuzulassung oder Fahrzeugwechsel
- Bei einer Neuzulassung oder einem Fahrzeugwechsel, dürfen sie ohne Kündigungsfrist die Versicherung wechseln.
Zulassen können sie ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle. Folgende Unterlagen sollten sie dabei haben:
- Deckungskarte (Doppelkarte) als Versicherungsnachweis. Seit 2003 jedoch auch auf elektronischem Wege (elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)).
- Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Nachweis der letzten Abgasuntersuchung (AU)
- Verwaltungsgebühren und Kfz-Steuern
- Im Falle der Beauftragung: Vollmacht und Personalausweis des Halters
KFZ-Versicherungen im Vergleich: