Zusätzlich zu unserem Artikel "Autoversicherung wechseln" finden sie hier in den FAQ die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema "Autoversicherung"
Der Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich über ganz Europa, jedoch gehören auch außereuropäischen Gebiete dazu, welche der europäischen Gemeinschaft angehören.
Zum Nachweis einer Versicherung im Ausland ist die Internationale Versicherungskarte (IVK) mitzuführen. Diese ist auch bekannt als "grüne Karte" und bescheinigt dem Versicherten eine gültige KFZ Haftpflicht Versicherung im Ausland. Die Deckungssummen, also der Höchstbetrag den die Versicherung im Schadensfall zahlt, belaufen sich momentan in Deutschland auf 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
In vielen Ländern ist kein ausreichender Versicherungsschutz bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gegeben. Wollen sie im Ausland einen Mietwagen nutzen, so achten sie auf die sogenannte "Mallorca Police". Ist diese in ihrem Versicherungsvertrag enthalten, so zahlt im Schadensfall auch die Versicherung ihres in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs für Schäden, welche durch den Mietwagen im Ausland entstehen.
Die Höhe der Beiträge für Autoversicherungen hängt u. a. von der sogenannten Schadenfreiheitsklasse ab. Sowohl für die Haftpflichtversicherung wie für die Vollkaskoversicherung wird mit Hilfe der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Schadenfreiheitsrabatt (SF) ermittelt. Die Bestimmung der SF-Klasse wird nach Anzahl der Schadensfreien Jahre bestimmt. Teilkaskoversicherungen werden bei den Schadenfreiheitsklassen nicht berücksichtigt, sie betragen immer 100% des Versicherungsbeitrags.
*) Vertrag wird zur ersten Fälligkeit im neuen Jahr in SF ½ eingestuft, wenn der Vertrag im Vorjahr vom 2.1. - 1.7. mit Klasse 0 begonnen hat bzw. Einstufung bei Vertragsbeginn nach Zweitwagen- oder Führerscheinregelung gemäß I.2.2.1 der AKB.
Bei Fahranfängern, sowie Versicherungsnehmern mit weniger als drei Jahren Fahrerfahrung erfolgt eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 (230%). Der Prozentsatz ist jedoch oft abhängig von der Versicherung.
Wer länger als drei Jahre über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt, wird in der Regel in die SF 1 oder 2 eingestuft (100% bzw. 85%). Vorraussetzung ist jedoch zusätzlich ein Führerschein aus einem EU Mitgliedsstaat. Bei Führerscheinen aus Nichtmitgliedsstaaten (z.B. der Türkei), wird dieser nicht anerkannt und der Versicherungsnehmer wird in die SF 0 eingestuft.
Die sogenannte Zweitwagenregelung ermöglicht eine günstigere Einstufung bei einer Neuanmeldung eines weiteren Fahrzeugs. Das zusätzliche Fahrzeug wird dann in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 statt SF 0 eingestuft. Genutzt wird diese Möglichkeit oft um z.B. Fahrzeuge der Kinder günstig über die Eltern zu versichern.
Kommt es jedoch zu einem Unfall zwischen Erst- und Zweitwagen, welche auf die selbe Person versichert sind, so wird der Schaden nicht von der Haftpflichtversicherung reguliert. Statt dieses Risiko einzugehen, gibt es die Möglichkeit den Zweitwagen separat zu versichern (SF 0) oder aber eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, welche dann höhere Versicherungsbeiträge mit sich bringt.
In der Regel werden Neufahrzeuge Vollkasko versichert, da bei einem möglichen Totalschaden ein hoher Wiederbeschaffungspreis anfällt. Wie lange die Vollkasko sinnvoll ist hängt jedoch von mehreren Faktoren ab.
- Schadenfreiheitsrabatt
Der individuelle Schadenfreiheitsrabatt gilt nur für die Vollkaskoversicherung und bringt bei Teilkasko keine Vorteile mit sich. Hier liegt der Versicherungsbeitrag immer bei 100%. Der Grund dafür ist, das sich das Schadensrisiko in der Teilkasko nicht durch Fahrerfahrung mindern lässt.
- Typklasse
Die Typklasse ist an das Kfz gebunden und beeinflussen die Versicherungsbeiträge je nach Unfall- sowie Pannenstatistik des Fahrzeugs. Eine Aktualisierung der Typklassen erfolgt jährlich. Die Typklassen für Teil- und Vollkasko sind in der Regel unterschiedlich, können in Ausnahmefällen jedoch auch gleich sein.
- Versicherung
Grundsätzlich sollten sie einen Versicherungsvergleich mit Teil- und Vollkasko durchführen. Die Betragsdifferenz der beiden Beiträge sollte man anschließend in Relation zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs setzen. Nun kann man entscheiden, ob man bereit ist für den errechneten Betrag den vollen Versicherungsschutz zu genießen. Bedenken sollte man dabei, ob man bei Teilkasko im Schadensfall über die finanziellen Mittel verfügt, um sich einen neuen Wagen zu kaufen.

Im Schadensfall deckt die Haftpflichtversicherung die Schadensersatzpflicht von Haltern an eine geschädigte Person/Personen ab. Betroffen sind Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.
Falls es zum Schadensfall kommt, prüft das Versicherungsunternehmen zunächst die Haftungsfrage. Anschließend erstattet sie berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab ggf. übernimmt sie die Führung eines Rechtsstreits im Namen des Versicherungsnehmers. Die Kosten übernimmt in diesem Falle jedoch das Versicherungsunternehmen.
Der Versicherungsnehmer braucht sich bei der Regulierung des Schadens um nichts zu kümmern. Er erhält lediglich eine Bestätigung der Versicherung. Gemäß Tarifbestimmungen, hat der Versicherte sechs Monate Zeit die Regulierungskosten dem Versicherer zurückzuerstatten, um eine Senkung des Schadenfreiheitsrabattes im nächsten Kalenderjahr zu vermeiden.
Der Deckungsumfang selbst teilt sich nun in die gesetzliche Mindestdeckung und die unbegrenzte Deckung auf. Die Summen sind staatenabhängig.
Gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland:
- 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden
- 1 Million Euro bei Sachschäden
- 50.000 Euro bei Vermögensschäden
Unbegrenzte Deckung:
- 7,5 Millionen Euro je geschädigte Person
- Unbegrenzte Sach- und Vermögensschäden
Die Frage nach dem Stellplatz des versicherten Fahrzeugs findet man heute in jedem Fragebogen einer Versicherung. Durch dieses Tarifmerkmal versuchen sich die Versicherungen zusätzlich abzusichern. So sinken die Versicherungsbeiträge wenn man als Stellplatz eine sichere Garage oder einen Carport wählt, steigen jedoch wenn man das Fahrzeug nur auf offener Straße abstellen kann.
Der Schutzbrief ist eine Zusatzhilfe für den Versicherungsnehmer durch den Versicherer. Dabei handelt es sich um Hilfe bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl, auch wenn man sich auf einer Reise ohne sein versichertes Fahrzeug befindet.
Die meisten Kfz Versicherer bieten solch einen Schutzbrief optional in der Kfz-Haftpflichtversicherung an. Gleiches gilt für Kfz Werkstätten, die diese Leistungen als Mobilitätsgarantie anbieten.
Zu den Leistungen zählen in der Regel:
- Pannenhilfe
- Abschleppen
- Bergung
- Weiter- und Rückfahrt
- Fahrzeug-Rücktransport
- Ersatzteilversand
- Ersatzfahrer
- Fahrzeugunterstellung
- Übernachtungskosten