Erst die Ziele definieren, dann den Zustand dokumentieren
Um richtig an die Sache ranzugehen, wird von der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) empfohlen, sich zuerst über die Ziele der Modernisierung einen Überblick zu verschaffen. „Was soll gemacht werden?“, ist dabei die wichtigste Frage. Anschließend muss eine Bestandsaufnahme des Gebäudezustands erfolgen. Diese kann und sollte von einem Sachverständigen wie einem Bauherrenberater des BSB begleitet werden. Anhand einer Begehung und der vorhandenen Unterlagen wird festgestellt, wo Verbesserungen notwendig, sinnvoll und wünschenswert sind. So lässt sich der Modernisierungsbedarf ermitteln und letztendlich budgetieren.
Qualitätsmängeln und Vertragsproblemen vorbeugen
Nun sollten der Planungs- und danach der Durchführungsprozess anlaufen. Wer sich hierbei unsicher ist, kann ebenfalls auf den Bauherrenberater zurückgreifen. Ein Pluspunkt für die Qualitätssicherung, denn nicht nur bei Neubauten treten Baumängel auf, auch bei der Altbau-Modernisierung.
Um sich Geld zu sparen, packen viele Hausherren selbst mit an. Um hier Probleme zu vermeiden, sollte auch das von den Bauherren geplant und überwacht werden. Der Grund: Sollte sich die Eigenleistung nicht vertraglich einwandfrei von den Handwerkerleistungen abgrenzen, kann es bei einer unklaren Rechtslage passieren, dass der Verantwortliche nicht gefunden wird und es auf einen Gerichtsstreit hinausläuft.
Ein Bauherrenberater ist zudem auch für die Ermittlung der Kosten da und kann Fördergelder beantragen, die von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern zur Verfügung gestellt werden. Neben der umfangreichen Webseite, die unter
www.bsb-ev.de zu erreichen ist, steht auch ein Modernisierungsratgeber mit dem Titel „Zehn Schritte zum modernen Wohnen im Altbau“ zur Verfügung.