Natürlich sind Treppen ein Blickfang in jeder Wohnung. Durch eine Vielzahl an verschiedenen Treppenarten sind der individuellen Raumgestaltung keine Grenzen mehr gesetzt. Jedoch sollte eine Treppe nicht nur vielversprechend aussehen, sondern auch langfristig Freude machen. Dazu gehört nicht nur ein robustes Material und fachmännische Bearbeitung, sondern auch gewisse bauliche Rahmenbedingungen.
Wie breit eine Treppe mindestens sein muss, ist nach DIN 18065 zu bestimmen. Das Minimum liegt dort bei etwa 80-100 Zentimeter. Eine breite Treppe ist zudem nicht nur sehr bequem, sondern auch praktisch. Gerade bei Transporten kann das von großem Vorteil sein.
Für einen sicheren Tritt ist das Verhältnis von Stufenhöhe zu Auftrittstiefe sehr wichtig. Bei dem sogenannten Steigungsverhältnis wird ein Verhältnis von 17 zu 29 Zentimeter empfohlen. Das ergibt dann, je nach Geschosshöhe, die Anzahl der Stufen. Damit anschließend bei dem Verlegen des entsprechenden Bodenbelags keine Probleme auftreten, ist es von großer Wichtigkeit, dass alle Stufen den selben Abstand zueinander haben.
Ein Geländer muss laut Bauvorschrift mindestens 90 Zentimeter hoch sein. Weil die Sicherheit höchste priorität hat, darf der Abstand zwischen den einzelnen, vertikal verlaufenden Streben oder Stützen, nicht mehr als 12 Zentimeter betragen. Dies ist wichtig, damit die Kinder nicht durchrutschen können. Innerhalb einer Wohnung sind auch horizontale Geländerstäbe erlaubt, diese können jedoch Kinder zum Klettern verleiten und sind daher nicht ganz ungefährlich. Auf Konstruktionen mit scharftkantigen Eisen- oder Stahlteilen sollte und muss grundsätzlich verzichtet werden.
Ein Handlauf sollte möglichst an beiden Seiten der Treppe angebracht werden. So bekommen Kinder und Senioren noch zusätzlich Sicherheit. Dabei muss die Mindestbreite zwischen den Handläufen erfüllt sein.
Der TÜV-Süd hat erst kürzlich eine entsprechende Pressemitteilung zu diesem Thema rausgebracht.