Wirkung und Dauerhaftigkeit der Abdichtung mit Bitumendick- beschichtungen hängen ab von der Beachtung dreier Grundregeln: Vorbereitung des Untergrunds, die Verarbeitung und die anzuwen- denen Schutzmaßnamen.
Eine dauerhafte Abdichtung wird man nur erreichen, wenn die unten aufgeführten Detailpunkte beachtet werden.
(Weitergehende Informationen findet man in der "Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen erdberührter Bauteile mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen", Ausgabe Juni 1997.)
Untergrund vorbereiten
Genauso wichtig wie die Sorgfalt bei der Verarbeitung der bituminösen Beschichtungsmasse ist die Vorbereitung des Untergrunds. Als Untergrund eignen sich Mauerwerk, gefügedichter Beton, Putz und Altanstriche (Bitumen) auf mineralischem Untergrund. Der Untergrund muss fest, feinporig und frei von Trennmitteln, Staub und Schmutz sein. Vorhandene Grate sind zu beseitigen. Grobporiges Mauerwerk kann mit einem Kunstharzanstrich verfestigt werden.
Risse, Ausbrüche, Hohlstellen usw. müssen mit Zementmörtel oder mit Dichtschlämmen verschlossen werden. Außerdem sind an allen Mauerwerksvorsprüngen, z. B. im Fundamentbereich, Dichthohlkehlen mit 4 bis 6 cm Schenkellänge anzulegen.
Bei drückendem Wasser ist zusätzlich die Kelleraußenwand bis etwa 50 cm über den Grundwasserstand mit flexiblen Dichtschlämmen abzuisolieren. Bei nichtdrückendem Wasser ist nach DIN 4095 eine Drainage im Bodenbereich erforderlich. Erst nach Erledigung dieser Vorarbeiten kann mit der eigentlichen Abdichtungsarbeit begonnen werden.
Bitumendichtstoff verarbeiten
Vor Auftrag der Bitumensperrmasse ist zur Bindung von Staub auf dem Untergrund eine Grundierung vorzunehmen. Gut eignen sich dafür z. B. lösemittelfreie Haftgrundierungen. Erst danach wird in einem zweiten Arbeitsgang die Bitumendickbeschichtung mit Kelle oder Spachtel vollflächig aufgetragen.
Nach dem Auftrag der ersten Lage kann man in vorteilhafter Weise ein aus verrottungsbeständigem Material bestehendes Vlies andrücken und danach die Bitumensperrschicht abtrocknen lassen. Anschließend wird die zweite Schicht von 4 bis 6 mm Dicke aufgetragen (siehe Tabelle).
Der Auftrag muss fehlerstellenfrei und gleichmäßig erfolgen. Die vorgeschriebene Schichtdicke muss an jeder Stelle sicher eingehalten werden. Zudem sollte die Ausformung einer Hohlkehle beachtet werden.
Schutzmaßnahmen der Bitumendickbeschichtung
Vor Verfüllen der Baugrube muss die Dickbeschichtung geschützt werden. Das kann geschehen durch eine doppelte Baufolie, die über der Dickbeschichtung hängend angebracht wird. Schutzschichten können aber auch bestehen aus Wärmedämmplatten oder Filtermatten. Günstig sind Platten aus Polystyrolschaum, die mit Bitumenbeschichtungsmasse angeklebt werden. Auf diese Weise erreicht man gleichzeitig eine Wärmedämmung nach außen.
Erst nach Abschluss dieser Arbeiten und vollständiger Durchtrocknung der kautschukvergüteten Bitumensperrschicht kann die Baugrube verfüllt werden. Die Durchtrocknung bei 20° C und 50 % relativer Luftfeuchte kann bis zu fünf Tagen dauern. Bauschutt, Steine und Geröll sind für die Verfüllung ungeeignet, weil sie die Abdichtung leicht beschädigen können.