Nachbarbebauung, Zufahrten und Wege machen es häufig jedoch unmöglich, das Untergeschoss von Altbauten vollständig bis zur Fundamentunterkante freizulegen und Dämmung, Dichtung sowie Dränage gemäß DIN 18195 nachträglich anzulegen. Somit bleibt nur das Anbringen bzw. Nachbessern der Dichtung und Dämmung von innen als zweitbeste aber einzig mögliche Lösung.
Risse in Beton und Mauerwerk können mit Dichtmaterial ausgefüllt werden. Der Kellerboden dagegen wird beispielsweise mit Dichtschlämme gegen aufsteigende Feuchte gesichert, die Wände erhalten eine der unterschiedlichen Arten einer Horizontalsperre:
Mauersägeverfahren, Eintreiben von Stahlplatten oder abschnittsweises Aufstemmen sind radikale Methoden, nicht jedes Gebäude verträgt sie. Gern weichen Hausbesitzer auf die Injektionsverfahren aus: über Bohrlöcher wird heißes Paraffin, eine Silikonharzlösung oder ein anderes Mittel in die Wand eingebracht, das sich dort verteilt und eine Wasser abweisende Schicht bildet.