Nicht nur der geplante Dachausbau sollte Anlass sein, die "Krone" des Hauses näher unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls zu renovieren.
Etwa zwei Mal im Jahr sollte eine regelmäßige Überprüfung auf Dachschäden durchgeführtwerden und gehören nach BGH-Rechtsprechung sogar zum Pflichtprogramm des Hausbesitzers.
Auch Schornstein, Blitzschutz und Dachfenster sowie die Dachrinnen und Kehlbleche sollten Gegenstand des Interesses sein. Letztere müssen im Herbst und im Frühjahr gereinigt werden, da etwaige Verstopfungen durch Laub u. Ä. zu überfließendem Regenwasser und damit zu Schimmel an der Hauswand führen kann.
Abgesehen von den regelmäßigen "Kontrollgängen" ist das Dach kein Tummelplatz für Heimwerker. Mindestens alle fünf Jahre sollte dem Hausbesitzer ein Fachmann aufs Dach steigen.
Handelt es sich nicht um ein älteres ungedämmtes Dach, wo die Eindeckung teilweise von innen "zurechtgerückt" werden kann, dann stellt schon die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes ein großes Problem dar. Über ein sicheres Gerüst verfügen nur die wenigsten Hausbesitzer.
Ebenso dürfen Asbestzementplatten, wie sie früher häufig für Dacheindeckungen oder Fassadenbekleidungen verwendet wurden, nur von dafür zugelassenen Betrieben, darunter die meisten Dachdecker- Innungsbetriebe, abgebaut und fachgerecht entsorgt werden.