Nicht gedämmte Warmwasserrohre verlieren jährlich zwischen 80 und 100 Kilowattstunden pro Meter Rohr. Durch eine Dämmung lassen sich diese Energieverluste um fast 80 Prozent reduzieren.
Wichtig ist, dass die in der EnEV festgelegten Mindestdämmdicken eingehalten werden. Diese beziehen sich auf ein Dämm- Material mit einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) wie sie z. B. nichtbrennbare Glaswolle- Rohrschalen haben. Hier ist die Dämmdicke identisch mit dem (eventuell aufgerundeten) Rohr- Innendurchmesser.
Wählt man einen Dämmstoff mit höherer Wärmeleitfähigkeit, etwa mit 0,040 W/(mK), müssen die Mindestdicken umgerechnet werden. In jedem Fall ist eine höhere Dämmdicke nötig.
Die Baustoffklassen klassifizieren Materialien hinsichtlich ihres Brandverhaltens: In den Gruppen A1 und A2 findet man die "nichtbrennbaren" Baustoffe, in B1 die "schwer entflammbaren" und in B2 die "normal entflammbaren".
"Leicht entflammbare" (B3) Baustoffe sind im Bauwesen hierzulande nicht zugelassen. Mineralische Baustoffe, wie etwa Perlite, Blähton oder Mineralfaser, sind prinzipiell nichtbrennbar – solange sie keinen Verbund mit "brennbaren" eingehen, beispielsweise mit einer Folie kaschiert sind.