Bauherren und Käufer treffen mit der eigenen Immobilie eine weit reichende Entscheidung und legen damit den Grundstein für eine sichere Altersvorsorge. Sie sollten im Vorfeld genau überlegen, welche Faktoren für die Familie wichtig sind: Wie weit ist es bis zum Arbeitsplatz? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und Schulen in der Nähe? Und wie sieht es mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Infrastruktur im Allgemeinen aus?
Neben der Lage ist auch der Haustyp entscheidend für die Wahl der Immobilie. So müssen für ein Einfamilienhaus rund 400 Quadratmeter Grundstück eingeplant werden, während bei einem Reihenhaus bereits 200 Quadratmeter ausreichen. Das wirkt sich entsprechend auf den Preis aus. Auch der laufende Unterhalt und die Reparaturen sind bei einem Reihenhaus mit durchschnittlich 3.200 Euro je 100 Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr rund 600 Euro günstiger als bei einem freistehenden Haus. Ein Grund: Da das Reihenhaus weniger Außenwandfläche hat, verliert es bis zu 40 Prozent weniger Energie. Eine Alternative zwischen diesen beiden Haustypen ist das Doppelhaus – im Vergleich zum freistehenden Eigenheim sparen Bauherren hier durchschnittlich rund fünf Prozent der Gesamtkosten.
Ob Hausbau oder -kauf, Stadt oder Land, Reihenhaus oder freistehendes Eigenheim – das nötige Kapital für die eigenen vier Wände lässt sich mit einem Bausparvertrag gezielt ansparen. Zudem sichern sich die Sparer bereits bei Vertragsabschluss das zinsgünstige Bauspardarlehen. So wird die Finanzierung planbar und zinssicher.
Und mit der neuen Wohn-Riester-Förderung hilft der Staat beim Bau oder Kauf der „Rente aus Stein“ kräftig mit. Für jeden förderberechtigten Erwachsenen winken bis zu 154 Euro Grundzulage im Jahr, für jedes Kind gibt es maximal 185 Euro und für Kinder ab Geburtsjahr 2008 sogar bis zu 300 Euro. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen inklusive Zulagen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Bausparvertrag fließen (max. 2.100 Euro). Zusätzlich können die Einzahlungen bei der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
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