Möchten Sie einen Baum selbstständig fällen, sollten einige Vorkehrungen getroffen werden. Die genaue Planung im Vorfeld ist sehr wichtig, um die Sicherheit aller beteiligten Personen zu gewährleisten.
Zuerst müssen Sie klären, ob und wenn ja, zu welcher Jahreszeit Sie mit dem Baumfällen beginnen dürfen. In der Regel müssen die Fällarbeiten zwischen dem 30. September und dem 1. März erledigt werden. Genauere Informationen und Beratung darüber erhalten Sie im zuständigen Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Rinkartstr. 13
12437 Berlin
Telefon: 030/90297-0
Weitere Informationen zur Antragsstellung in Berlin
Düsseldorf
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Abt. Gartenanlagen 68
40200 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-94832
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Hamburg
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Infozentrum Umwelt und Gesundheit
Klosterwall 6
20095 Hamburg
Telefon: 040/ 343536
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München
Untere Naturschutzbehörde
Blumenstraße 28 b
80331 München
Telefon: 089/233-28484
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Um herauszufinden, ob Sie auf eigene Faust Ihren Baum fällen können, empfiehlt es sich erst einmal, ihn genau zu untersuchen. Gibt es Eigenheiten, die zu Komplikationen führen können? Müssen Sie beim Fällen besondere Rücksicht auf Instabilität durch Fäule oder Borkenkäferbefall nehmen? Bietet Ihr Garten ausreichend Platz, damit der Baum fallen kann, ohne Schaden anzurichten? Haben Sie die Gegebenheiten geprüft und trauen sich zu, diese Aufgabe selbst zu übernehmen, können Sie mit der Vorbereitung beginnen.
Um einen Baum in Ihrem Garten zu fällen, benötigen Sie, aufgrund der Baumschutzverordnung, zuerst eine Genehmigung zum Baumfällen vom Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Dies gilt für Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1 m bis zu 1,30 m. Diese Angaben unterschieden sich jedoch von Gemeinde zu Gemeinde. Die Kosten für die Genehmigung liegen, je nach Gemeinde, zwischen 25 und 85 Euro. Eine Investition, die sich lohnt, denn der Preis, für ohne Erlaubnis gefällte Bäume ist hoch. Bis zu 50.000 Euro kann sie ein solches Vergehen kosten. Fälle von diesen extrem hohen Bußgeldern sind zwar nicht sehr häufig, jedoch ist auch eine Strafe in Höhe von mehreren Tausend Euro sehr ärgerlich. Für Obstbäume gelten jedoch andere Vorschriften, die durch das Bundeskleingartengesetz geregelt sind.
Haben Sie sich die Genehmigung besorgt gilt es nun zu prüfen, um welche Baumart es sich handelt, denn je nach Art der Fasern haben Bäume unterschiedliche Fallverhalten. Sogenannte „Problembäume“ bedürfen ebenfalls einer Sonderbehandlung. Durch sorgfältige Untersuchungen im Vorfeld können Sie sich optimal auf das, was Sie erwartet einstellen und vermeiden somit unschöne Überraschungen.

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Um Unfälle zu vermeiden, empfiehlt es sich dringend, sich während der Fällarbeiten ausreichend durch professionelle Schutzkleidung vor Verletzungen zu schützen. Damit Ihnen nichts passiert, tragen Sie einen Schutzhelm, eine Schutzbrille, Schutzhandschuhe, sowie feste Kleidung und festes Schuhwerk. Arbeiten Sie häufiger mit der Kettensäge, lohnt sich die Anschaffung einer Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhen. Eine gute Ausrüstung hilft Ihnen nicht nur bei größeren Missgeschicken mit der Kettensäge, sondern bewahrt Sie auch vor kleineren Splittern und Sägespänen.
Für das Fällen ist eine Motorsäge sehr gut geeignet. Auch hier gilt: Machen Sie sich vorher mit dem Gerät vertraut, damit Sie sich oder andere nicht verletzen. Eine ideale Vorbereitung für die Arbeit mit diesen Geräten ist der Besuch eines Motorsägenkurses. Informieren Sie sich außerdem durch unseren ausführlichen Bericht über Kettensägen. Je nach Beschaffenheit des Stamms werden Sie sogenanntes Fällkeile benötigen, die sie ebenfalls bereitlegen sollten.
Um mit Ihrem Vorhaben niemanden zu gefährden, müssen Sie den Gefahrenbereich um den Baum absperren. Gemeint ist der Bereich rund um den Baum mit einem Radius der zweifachen Baumlänge. Stellen Sie sicher, dass sich während der Baumfällung nur unmittelbar am Geschehen beteiligte Personen in diesem Bereich aufhalten.

- (Quelle: Wikipedia, Urheber: Saibo)
Haben Sie alle Vorbereitungen abgeschlossen und sich ausreichend geschützt, können Sie endlich mit dem Fällen beginnen.
Hierzu bietet sich die folgende Sägetechnik an, die sogenannte Fallkerbanlage: Zuerst sägen Sie die Fallkerbe, eine Kerbe auf der Seite des Stammes, auf die der Baum später fallen soll. Hierzu sägen oder schlagen Sie 20 – 30% tief in den Stamm den waagerechten Sohlenschnitt und in circa 45° Abstand den Dachschnitt.
Anschließend setzen Sie auf der anderen Seite des Stammes den Fällschnitt an. Dieser muss sich ein paar Zentimeter oberhalb der Fallkerbe befinden, damit der Baum Übergewicht bekommt und in die vorbestimmte Richtung fällt. Allerdings sägen Sie nicht bis zur Fallkerbe durch, sondern lassen einige Zentimeter als Bruchstufe stehen. Dies garantiert, dass der Baum in die vorbestimmte Richtung fällt. Sollte Ihr Baum jetzt noch nicht von selbst kippen, können Sie
Fällkeile in den Fällschnitt schlagen, um ihn kontrolliert zu Fall zu bringen.

- (Quelle: Wikipedia, Urheber: Saibo)
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