Alle Produkte sind im Gebinde anstrichfertig und dürfen in der Regel nicht verdünnt werden. Farbige Anstrichmittel vor der Anwendung sorgfältig aufrühren. Tropfflächen unter der Anstrichsfläche abdecken. Abtropfendes Material verursacht bleibende Flecken. Bei der Verarbeitung von mehreren Kleingebinden eines Produktes empfiehlt es sich diese vorher zusammenzumischen (für einheitlichen Farbton).
Die Farbtöne der jeweiligen Produkte sind untereinander mischbar. Nicht mischbar sind jedoch Produkte auf Lösemittelbasis mit jenen auf Wasserbasis. Farblose Sorten außen nicht alleine verwenden, da sie keinen Schutz gegen Vergrauung bieten (kein UV-Schutz). Farblos ist nur zum leichten Aufhellen dünklerer Farbtöne vorgesehen. Der endgültige Farbton am Holz ergibt sich aus der Holzeigenfarbe, der Lasurfarbe und der Anzahl der Anstriche. Probeanstrich deshalb mit komplettem Anstrichaufbau durchführen.
Den Nachpflegeanstrich bei Lasuren immer mit einem etwas helleren Farbton durchführen als ursprünglich gestrichen wurde.
Der Erstanstrich von neuem Holz im Außenbereich ist grundsätzlich mit wirkstoffhältigen Holzschutzmitteln durchzuführen um das Holz vor Pilz- und/oder Insektenbefall zu schützen. Die Anstrichflächen müssen generell trocken, fest und sauber sein. Ebenso sollen während der Arbeit diese nicht direkt der Sonne oder dem Regen ausgesetzt sein. Vor der Imprägnierung mit Holzschutzmittel sollen alle Hölzer auf ihre Einbaudimension fertig zugeschnitten werden, damit die speziell gefährdeten Schnittflächen (Stirnholz) vor dem Einbau gut behandelt werden können und imprägniertes Restholz vermieden wird.
Waagerechte Holzflächen von stark dimensionierten Hölzern nicht mit schichtbildenden Anstrichen versehen (Fäulnisgefahr bei Rißbildung). Nur die Einhaltung der empfohlenen Anstrichanzahl garantiert den erforderlichen Schutz des Holzes.
Nach einer Erstbewitterungszeit von einigen Jahren entstehen an der Holzoberfläche teilweise tiefreichende Risse. Um diese nun gefährdeten Holzbereiche zu schützen empfehlen wir den ersten Nachpflegeanstrich wieder mit Holzschutzmitteln durchzuführen.
Beim zweiten und bei weiteren Nachpflegeanstrichen ist in der Regel ein reines Wetterschutzmittel ausreichend. Alle Anstrichflächen, die mit offenporigen Dünnschichtlasuren behandelt wurden, können nach oberflächlicher Reinigung ohne anzuschleifen mit einem Nachpflegeanstrich versehen werden. Holzflächen, die mit Dickschichtlasuren oder deckenden Farben zweimal gestrichen wurden, müssen angeschliffen werden. Vollholz mit tiefen Rissen nur mit Holzschutzlasuren (dünnschichtig) nachimprägnieren. Bei Hölzern deren ursprüngliche Behandlung unbekannt ist, sollte vor einem Nachpflegeanstrich unbedingt ein Probeanstrich vorgenommen werden.
Sollen Flächen mit teilweise abgeblättertem Anstrich, Rissbildungen etc. renoviert werden, so sind diese mit einer Bürste (Wurzel- oder Messingbürste) gründlich zu säubern und lose Anstrichteile zu entfernen; gegebenenfalls anzuschleifen (Schleifpapierkörnung 100 bis 150). Vor derartigen Renovierungsanstrichen wird die Behandlung mit Holzschutzmitteln als Auffrischung des Holzschutzes wieder notwendig.