Der Wohnwintergarten ist gemäß Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) ein Gebäudeteil mit „normalen Innentemperaturen“ (mindestens vier Monate beheizt, auf mindestens 19 Grad Celsius) und hat strengere Maßstäbe zu erfüllen als einer mit „niedrigen Innentemperaturen“ (12 bis 19 Grad Celsius).
Die Grenzwerte betreffen Konstruktion und Dämmung. Unbedingt zu beachten ist die thermische Trennung: Was nicht normal beheizter Wohnraum ist, ist aus Sicht der EnEV „draußen“ und muss vom ersteren durch abschließbare Türen wärmedicht abzuschotten sein.
Der Wintergarten muss Lasten durch Wind, Schnee und Regen aushalten, Standsicherheit muss nach DIN 1055 gewährleistet sein; die unteren Scheiben der Dachverglasung müssen aus Verbund-Sicherheitsglas (VSG) bestehen.
Je nach Bundesland müssen die Abstände eines Wintergartens zum Nachbargrundstück das 0,8- bis 1-fache der Wandhöhe betragen, mindestens jedoch 3 bis 2,5 Meter. Zwischen Reihen- und Doppelhäusern gelten Ausnahmeregelungen.
Fluchtwege aus dem Wintergarten sind vorzusehen, Zugang für die Feuerwehr ebenfalls. Können die Mindestabstände zum Nachbarn nicht eingehalten werden, sind die Wände/Glaswände in der Brandschutzklasse F 90 auszuführen (Die Wintergartenwände müssen einem Feuer 90 Minuten standhalten können).