Das wilde Grillen an Ausflugszielen gilt als ein romantisches Kavaliersdelikt, ist aber in in Deutschland fast überall ausdrücklich nicht gestattet. Wenn man mit einer illegalen Feuerstelle vom Ordnungsamt ertappt wird, drohen inzwischen empfindliche Strafen. Daher sollte man sich bei der Wahl des Grillstandortes lieber an ausgewiesene Grillstellen, z.B. in Parks oder Freibädern halten. Viele Städte und Gemeinden bieten außerdem offizielle Grillplätze an, die oft kostenlos (aber meist erst nach vorheriger Anmeldung) nutzbar sind.
Das Verbot des wilden Grillens hat natürlich ernstzunehmende Gründe: die Gefahr, dass unbeaufsichtigte Grill einen Schwelbrand oder Waldbrand auslöst, ist besonders in trockenen Sommern ausgesprochen hoch.
Falls man doch (z.B. auf Privatgrundstücken) eine Grillerlaubnis in der Natur erhalten hat, sollte man außerdem noch folgendes beachten:
- Kein Grillen in Waldnähe.
- Kein Grillen in der Nähe von leicht brennbaren Stoffen.
- Nur geeigente Grillkohlen oder Briketts verwenden. Auch einfache Lagerfeuer sollten grundsätzlich nur mit vollkommen unbehandeltem Holz befeuert werden.
- Darauf achten, dass der Grill einen sicheren Stand hat.
- Den Grill immer im Windschatten aufstellen. Bei stark auffrischendem Wind das Feuer lieber löschen.
- Das Feuer oder der Grill sollten ständig unter Aufsicht stehen.
- Vor dem Verlassen der Grillstelle ist sicherzustellen, dass das Feuer vollständig erloschen ist. Die Kohlereste dürfen auf keinen Fall noch nachglühen.
- Alle Abfälle müssen wieder mitgenommen oder in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden.