Alles dreht sich um die Wurst: Kaum locken die ersten warmen Sonnentage nach draußen, eröffnen die Barbecue-Meister hierzulande die Grillsaison. Doch ungetrübter Grillspaß beginnt nicht erst mit der Wahl des richtigen Fleisches, sondern schon beim Kauf des Grills. Wer über keinen eigenen Garten verfügt oder wem der Geruch der verbrannten Holzkohle negativ in die Nase steigt, der sattelt um auf einen Elektrogrill.
„Die Verletzungsgefahr beim Grillen ist sehr groß. Während Elektro- und Gasgeräte als relativ sicher gelten, ist besonders beim Grillen mit Kohle Vorsicht geboten, da sich in letzter Zeit die Unfälle beim unsachgemäßen Entzünden der Grillkohle häufen“, erklärt Bernd Franke vom VDE.
Für den gesunden Grillgenuss aus der Steckdose spricht einiges: Die Vorheizzeit beim Elektrogrill ist kurz, er kann in geschlossenen Räumen verwendet werden, es gibt kaum Rauchentwicklung und die Reinigung ist einfach. Doch es gibt auch spezielle Anforderungen an die Sicherheit.
“Grillgeräte und Barbecue-Grillgeräte müssen so gebaut sein, dass ihre Heizelemente entweder in ihrer Lage befestigt sind oder der Betrieb verhindert wird, wenn sie sich nicht in ihrer sachgemäßen Gebrauchslage befinden!“ So lautet seit Januar 2007 die normative Anforderung.
Hersteller von Elektrogrillgeräten müssen sich bis spätestens zum 1. April 2009 darauf einstellen. Schon heute bieten namhafte Hersteller im Handel jetzt Elektrogrills der „neuen Generation“ an. Eine Garantie ist das allerdings noch nicht, meint Prüfexperte Franke vom VDE. Er rät - Augen auf beim Grillkauf. „Erfahrungen zeigen, dass bei ungeprüften Billigprodukten oft die vom VDE geforderten Sicherheitsanforderungen nicht beachtet werden. Deshalb ist es wichtig auf Sicherheitszeichen wie das dreieckige VDE-Prüfsiegel zu achten.“
Schon heute hat der Käufer die Möglichkeit, Geräte mit entsprechenden Schutzmaßnahmen einzukaufen. Erkennen kann er sie zum Beispiel daran, dass er entweder die Heizelemente nicht entfernen kann oder das bei Herausnahme des Heizelements der Stromkreis durch einen eingebauten Schalter selbsttätig unterbrochen wird. „Die neue Anforderung stellen eine Verbesserung des Verbraucherschutzes dar. Nicht auszudenken, wenn bei der Grillfete das Heizelement auf eine brennbare Unterlage gelegt wird. Ein Brand ist dann fast unvermeidbar.“