bbs/Re. Viele Bundesbürger stehen bereits in den Startlöchern: Grillen ist angesagt. Mehr als zwei Drittel der Deutschen geben an, dass sie regelmäßig dem kulinarischen Freizeitspaß frönen. Die meisten grillen mindestens einmal pro Monat und am liebsten in geselliger Runde. In puncto Grillgut gehören Rostbratwürste zu den Favoriten. Bekannteste Vertreter sind zweifellos Thüringer und Nürnberger Rostbratwürste. Diese schmecken nicht nur lecker, sie haben auch etwas gemeinsam: Beide Produktbezeichnungen stehen unter besonderem Schutz der EU und sind europaweit vor Nachahmung geschützt.
Grillfreunde können also sicher sein: Wenn sie Thüringer oder Nürnberger Rostbratwürste kaufen, erhalten sie stets die Originale in der bekannten, gleichbleibend hohen Qualität. Auch Spreewälder Gurken, Allgäuer Emmentaler, Kölsch und viele weitere Produktbezeichnungen sind im Register der EU eingetragen – insgesamt sind es 36 Produkte aus deutschen Regionen. Sie tragen entweder das Label „geschützte geografische Angabe“ oder „geschützte Ursprungsbezeichnung“. Innerhalb der EU gibt es inzwischen mehr als 700 eingetragene Bezeichnungen. Über 300 weitere Anträge sind derzeit in Bearbeitung, davon rund 60 aus Deutschland. Diese Anzahl macht deutlich, welche Bedeutung der Markt für die Produkte erlangt hat. „Die Qualitätskennzeichen der EU liefern den Verbrauchern vor dem Kauf verschiedene Informationen über die Qualität eines Produkts, seine Merkmale, seine Herkunft und seinen Wert“, heißt es seitens der EU.