Im Handel erhältliches Feuerwerk ist in zwei Klassen eingeteilt:
Zu Feuerwerk der Klasse I gehört Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen. Diese Artikel dürfen das ganze Jahr über verkauft und genutzt werden. Sie sind daher beliebt für Anlässe wie Geburtstage, Halloween-Feiern oder Gartenpartys.
Ein wichtiger Hinweis: Kinder, die nicht von Erwachsenen beaufsichtigt werden, sollten auch diese Feuerwerksgegenstände erst ab 12 Jahren verwenden.
Das typische Silvesterfeuerwerk – von Knallern, Fontänen und Leuchtraketen bis hin zu phantasievollen Systemfeuerwerk, Batteriefeuerwerk oder Kombinationsfeuerwerk mit aneinander gekoppelten Leucht-, Knister- und Farbeffekten – wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet und gehört zu Feuerwerk der Klasse II. Der Verkauf dieser Artikel ist auf Personen über 18 Jahre und die letzten drei Verkaufstage im Jahr beschränkt.
Für Silvester 2007 heißt das: Verkauf ab Donnerstag, dem 27. Dezember.