Am ausgestopften Nikolaus, der den Balkon erklimmt, scheiden sich nun restlos die Geister. Was dem einen als liebenswürdige Weihnachtsdeko das Herz wärmt, lässt den anderen nur fassungslos den Kopf schütteln. Schlechter Geschmack ist allerdings nicht strafbar und so ist auch der kraxelnde Nikolaus durchaus erlaubt.
Selbstverständlich muss jede Art von Außendekoration so angebracht werden, dass auch bei einem Sturm nichts herunterfällt. Soll der mannshohe Weihnachtsbote sogar an der Hausfassade hochklettern, sollte erst der Vermieter gefragt werden, so die ARAG Experten. Muss für die Montage die Fassade angebohrt werden, kann der Vermieter die Zustimmung verweigern.