Wände in Bädern können mit Einfach- oder Doppelständerwerk als tragenden Untergrund für den keramischen Belag errichtet werden. Doppelständerwände dienen darüber hinaus häufig auch als Konstruktion für die Integration von Sanitärinstallationen. Wichtig ist hier, dass die gegenüberliegenden Ständerwerke durch Laschen verbunden sind, um so eine ausreichende Stabilität zu erreichen.
Grundsätzlich sind bei den beschriebenen Wandkonstruktionen die Beplankungen kraftschlüssig mit der Bodenkonstruktion zu verbinden. Die Beplankung der Wände besteht in der Regel aus einer doppelten Lage Gipsbauplatten (2 x 12,5 mm) oder nur einer Lage mit einer Stärke von mindestens 20 mm. Bei der Wahl dieser Beplankungsarten kann der erforderliche Ständerabstand von 62,5 mm eingehalten werden.
Bei Beplankungen aus Gipskartonplatten mit geringerer Dicke ist ein deutlich reduzierter Ständerabstand erforderlich, um einen ausreichend steifen Untergrund für keramische Beläge herzustellen. Neben der stabilen Montage der Ständerkonstruktion kommt der eigentlichen Oberfläche der Beplankung und deren Verspachtelung besonderes Augenmerk zu. Denn je nach vorhandener Kantenausbildung der Beplankung können unterschiedliche Verspachtelungssysteme mit oder ohne Fugendeckstreifen ausgeführt werden. Grundsätzlich ist überstehendes Spachtelmaterial zu entfernen bzw. abzustoßen; ein Glätten der Spachtelmasse sowie flächiges Auftragen oder das seitliche Verziehen der Spachtelmassen über den eigentlichen Fugenbereich hinaus, sollte immer vermieden werden.