Und letztendlich bestehen noch für Fliesen für den Barfußbereich spezielle Prüfverfahren, für das der Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig ist.
Dieses Prüfverfahren beinhaltet die "Schiefe Ebene", die "Begehung barfuß" und das "Gleitmedium Lauge". Die Bewertungsgruppen werden wiederum durch den Neigungswinkel bestimmt (siehe Infokasten "Bewertungsgruppen im Barfußbereich").
Ein Merkblatt für gefließte Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, die die genaue R- und V-Werte enthalten, sollte Ihnen der Hersteller der Fliesen aushändigen können.