Ein Außenputz muss diffusionsoffen, gut haftend, dehnfähig, wasserundurchlässig und witterungsbeständig sein. Die Festigkeiten der einzelnen Putzschichten sollen vom Untergrund zur Oberfläche abnehmen.
Die Verarbeitung erfolgt einlagig oder zweilagig als Leicht-Unterputz und Oberputz. Die ebenen Oberflächen aller Wände aus Porenbeton-Produkten ermöglichen es, im Außenbereich und Innenbereich Fertig-Dünnputze zu verwenden.
Die Anwendung von Leichtputzen ist in der DIN 18 550 Teil 4 beschrieben, Putzdicken größer 20 mm sind möglich, sofern die Hersteller dies im Rahmen einer Eignungsprüfung nachgewiesen haben. So können schon mit einer Außenputzdicke von ca. 15 mm alle Anforderungen erfüllt werden.
Für den Innenputz sind je nach Porenbeton-Wandprodukt Stärken zwischen 3 und 8 mm ausreichend. Bei tapezierfähigen superglatten Oberflächenqualitäten genügt es, tiefe Fugen und Leitungsschlitze zu überarbeiten. Daraus resultieren Wohnflächengewinne, Material- und Kosteneinsparungen sowie Arbeitszeit- und Bauzeitverkürzungen.

- Abkehren der Wandoberfläche
Vor Beginn der Putzarbeiten ist der Putzgrund gemäß VOB Teil C, DIN 18350 zu prüfen: Er muss fest, frostfrei, frei von Staub und losen Teilen sowie trennenden Substanzen sein.
Mit einem handelsüblichen Straßenbesen lassen sich grobe und locker sitztende Verschmutzungen von der Wand abfegen.
Entsprechend den Angaben der Putzhersteller ist der Putzgrund gegebenenfalls vorzunässen, zu grundieren oder in Einzelfällen mit einem Spritzbewurf zu versehen.

- Putzprofil ansetzen
Zur Sicherung der Gebäudekanten sollte man möglichst Sockelabschluss-Profile und Eckschutz-Profile (korrosionsgeschützte Metallprofile oder vorgeformte und verstärkte Glasfasergewebe) anbringen.
Als Eckprofile aus Metall sollten im Außenputz nur Drahteckwinkel eingesetzt werden.
An besonders witterungsbeanspruchten Ecken sollte Edelstahl verwendet werden, z. B. in oberen Geschossen, die nach Westen orientiert sind und keinen Dachüberstand besitzen.

- Auftragen der ersten Putzlage mit der Traufel
Putzbewehrung - Im Übergangsbereich zu anderen Baustoffen und über problematischen Untergründen, wie z. B. Rollladenkästen oder gedämmten Deckenstirnseiten, sind Putzbewehrungen (auch Putzarmierung genannt) erforderlich.
Die mittig oder im oberen Drittel der Putze eingebrachte Bewehrung aus alkalifestem Glasgittergewebe oder engmaschigen Edelstahlmatten verleiht dem Putz eine höhere Zugfestigkeit.
Zudem bewirkt sie vor allem eine Rissverteilung, d. h. statt wenigen, breiten Rissen entstehen viele kleine Haarrisse, die die Funktion des Putzsystems weder optisch noch physikalisch beeinträchtigen.
Alle vom Erdboden berührten Außenflächen der Wände sind gegen seitliche Feuchtigkeit abzudichten. Die Abdichtung muss planmäßig bis 300 mm über Gelände hochgeführt werden, um ausreichende Anpassungsmöglichkeiten der Geländeoberfläche sicherzustellen.
Im Endzustand darf dieser Wert 150 mm nicht unterschreiten. Oberhalb des Geländes darf diese Abdichtung entfallen, wenn dort ausreichend Wasser abweisende Bauteile verwendet werden, z. B. flexible Dichtungsschlämme und ein handelsüblicher, auf den Porenbeton abgestimmter Außenputz.
Allgemeine Informationen zur Behandlung von Porenbeton-Oberflächen enthält die Broschüre „Porenbeton Bericht 7: Oberflächenbehandlung - Putze, Beschichtungen, Bekleidungen“. Sie kann kostenlos im Internet unter der Adresse www.bv-porenbeton.de heruntergeladen werden.