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Winterreifen haben gerade in der kalten Jahreszeit von Oktober bis April eine bessere Haftung (Grip) als Sommerreifen und sind daher der wichtigste Bestandteil der Wintervorbereitung für den PKW. Wenn die Reifen der Vorsaison wiederverwertet werden, sollte vor allem die Profiltiefe der Winterreifen gecheckt werden. Eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter ist gesetzlich vorgeschrieben. Besser sind jedoch bis zu vier Millimeter Profiltiefe.
Sommerreifen härten aufgrund ihrer typischen Gummimischungen bereits bei 7 Grad Celsius aus und verlieren damit an Bodenhaftung.
Winterreifen bieten durch spezielle Kautschuk-Mischungen auch bei Temperaturen unter 7 Grad Celsius und bei winterlichem Schlechtwetter eine erheblich bessere Bodenhaftung.
Die jeweils nicht benötigten Reifensätze können in Garage kühl, trocken und dunkel gelagert werden, Carports sind als Lagerort nicht geeignet.
Ab Winter 2006/2007 in Deutschland:
Für Autofahrer, die ab dem Winter 2006/2007 mit Sommerreifen unterwegs sind, kann es teuer werden. Wer dann bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, muss mindestens 20 Euro Bußgeld zahlen. Mit einem Zusatz in der Straßenverkehrsordnung hat das Bundesverkehrsministerium die Autofahrer in die Pflicht genommen, das eigene Auto den aktuellen Wetterbedingungen anzupassen. Entscheidend ist folgender Satz: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung den Wetterverhältnissen anzupassen."
Unabhängig davon: Versuchen Sie doch einmal, einen durch Sommereifen im Winter verursachten oder dadurch mitverschuldeten Unfallschaden von Ihrer Kfz-Versicherung erstattet zu bekommen...
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