Normen und Kennzeichnungen:
Die allgemeinen Anforderungen (Maße, Gewicht etc.) für den persönlichen Augenschutz (darunter auch Gesichtsschutzbrillen) sind in der EN 166 festgelegt. Dazu zählen unter anderem die Anwendungsbereiche, die Arten des Augenschutzes, der Aufbau und die korrekte Kennzeichnung. Gesichtsschutzbrillen für den beruflichen Einsatz müssen zudem eine von der EU fest vorgegebene Kennzeichnung tragen. Bestehen Gestell und Visier aus unterschiedlichen Materialien, müssen beide unabhängig voneinander gekennzeichnet sein.
Gesichtsschutzbrillen sind zwar deutlich bequemer zu Tragen als eine herkömmliche Einwegmaske oder eine textile Mund-Nasen-Bedeckung, sie sind aber laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) kein vollwertiger Ersatz. Die Stiftung Warentest hat sich zu diesem Thema bisher noch nicht geäußert.
Corona wird überwiegend durch Tröpfcheninfektion übertragen. Visiere blockieren zwar einen Ausstoß nach vorne, die beim Sprechen, Husten oder Niesen oder Husten freigesetzten Mikro-Partikel (die sogenannten Aerosole) können aufgrund der großen Abstände aber um das Visier herumwandern und sich von dort weitläufig im Raum ausbreiten. Eine enganliegende Mundschutz-Maske fängt Aerosole besser auf und verhindert, dass diese an den Seiten vorbeiströmen können.
Da eine Übertragung der Corona-Viren über die Augen bisher nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, empfehlen Experten Visiere und Gesichtsschutzbrillen in Kombination mit einem textilen Mundschutz zu tragen. Mund und Nase müssen dabei aber stets bedeckt bleiben.
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