Der Bußgeldkatalog ist beim Thema „Tiere im Auto“ recht eindeutig: Wer seinen Hund einfach nur ins Auto setzt und hofft, dass ein angelegtes Hundegeschirr bzw. Hundehalsband ausreichen, der irrt.
Von einem juristischen Standpunkt aus betrachtet, ist ein Tier im Auto eine Ladung – keine Person. Für eine Ladung, die sich im Fahrzeug befindet, gelten folgende Bestimmungen:
„ Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Vorschriften zur Ladung eines PKWs
(§22 StVO)
Im Umkehrschluss kann das Fehlen einer Hundebox im Auto dazu führen, dass Ihr Hund als unzureichend gesichert deklariert wird. Die Folgen können teuer werden, wie die folgende Übersicht zeigt:
Vergehen (Hund ohne Transportbox) | Strafe |
Unzureichende Absicherung des Hundes | 35 € |
Unzureichende Absicherung des Hundes mit Gefährdung | 60 € + ein Punkt |
Unzureichende Absicherung des Hundes mit Sachbeschädigung | 75 € + ein Punkt |
Hundetransportbox fürs Auto: Die sicherste und auch komfortabelste Art des Transports ist die Verwendung einer Transportbox für den Hund. |
Die Sicherung eines Hundes im PKW:
- Die Box kann auf dem Rücksitz, auf dem Beifahrersitz, im Fußraum oder im Kofferraum platziert werden.
- Die Box sollte immer quer zur Fahrtrichtung stehen.
- Die Box sollte mit einer Antirutschmatte und Spanngurten fixiert werden und darf selbst bei scharfem Bremsen nicht verrutschen oder gar umfallen.

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