Gartenübergabe-Protokoll: Tipps zur geregelten Gartenübergabe
Schrebergarten, Kleingarten, Datsche oder Parzelle: Je nach Region werden sie in Deutschland verschieden genannt. Immer sind es jedoch Gärten, die meist von Stadtbewohnern genutzt werden, um dem urbanen Leben ein Stück Natur und Bewegungsfreiheit entgegenzusetzen.
Schrebergärten werden meistens von Vereinen verwaltet und verpachtet. Diese Kleingartenanlagen unterliegen besonderen, gesetzlichen Regelungen. Kommt es zu einem Pächterwechsel, sind bestimmte Formalia einzuhalten. Neben einem verbindlichen Vertrag kann auch ein Gartenübergabe-Protokoll angefertigt werden, von dem wir Ihnen hier bei Heimwerker.de erklären, wofür es gut ist und worauf dabei zu achten ist.
1. Gartenübergabe-Protokoll: Was sind die Rahmenbedingungen?
Es ist gängig, dass bei einem Pächterwechsel ein Gartenübergabe-Protokoll den Zustand des Schrebergartens sowie andere wichtigen Punkte festhält. Egal, ob Sie den Garten abgeben oder übernehmen: Halten Sie in dem Formular alle wichtigen Aspekte schriftlich fest und lassen Sie sich diese mit einer Unterschrift bestätigen. Welche Rahmenbedingungen dabei für alle Pächterwechsel und das Anfertigen und Unterschreiben eines Garten-Übergabeprotokolls gelten, erfahren Sie hier.
1.1. Regeln im Kleingarten: Regularien nach dem Bundeskleingartengesetz

Wer einen Kleingarten haben möchte, muss auch im Kleingartenverein Mitglied werden und Mitgliedsgebühren zahlen.
Im Kleingarten finden Gesetze und Regularien Anwendung, die von Bundesland zu Bundesland, von Stadt zu Stadt und Verein zu Verein verschieden sind. Für alle gilt jedoch das Bundeskleingartengesetz (BkleingG). Zusätzlich gibt es den Kleingarten-Bund mit dem jeweilig zuständigen Landesverband, sowie natürlich die Satzung des Kleingartenvereins.
Regularien des Bundeskleingartengesetzes im Gartenübergabe-Protokoll
All diese Regelungen müssen nicht explizit im Gartenübergabe-Protokoll festgehalten werden. Es reicht, wenn der neue Pächter in dem Formular unterschreibt, dass er sich an die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes hält.
Im allgemeinen gelten folgende Regeln, die aber auch abweichen können:
- Kleingärten gibt es nur für Mitglieder eines Kleingartenvereins.
- Es muss ein Pacht- und ein Mitgliedsbeitrag bezahlt werden.
- Gemeinschaftsflächen der Anlage werden in verpflichtenden Arbeitseinsätzen gepflegt.
- Die individuelle Vereinssatzung regelt Öffnungs- und Ruhezeiten, Höhe der Umzäunung oder von Hecken usw..
- Im Schrebergarten darf nicht gewohnt werden und die Grundfläche der Laube ist auf 24 m² begrenzt.
- Ein Teil der Fläche (je nach Satzung ein Drittel oder die Hälfte) muss kleingärtnerisch für Obst- und Gemüseanbau genutzt werden. Der Rest darf mit Zierpflanzen und Rasen als Erholungsfläche anlegt sein.
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- Bäume dürfen (Ausnahme: Obstbäume) im ausgewachsenen Zustand die Wuchshöhe von 4 m nicht überschreiten. Waldbäume dürfen grundsätzlich nicht in Kleingärten angepflanzt werden. Andere Sträucher und ähnliches dürfen nicht höher als 3 m wachsen.
- Hunde müssen auf den Wegen angeleint werden.
- Ruhezeiten sind einzuhalten.
Der Anbau von Gemüse und Obst im Schrebergarten ist in der Regel Pflicht. Dafür kann alles zwischen möglichst pflegeleicht und nahezu vollständiger Selbstversorgung realisiert werden. Eine Kaufberatung kann helfen, die perfekte Ausstattung für Ihre Bedürfnisse günstig zu kaufen.
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1.2. Gartenübergabe-Protokoll: Die Preise werden durch eine Wertermittlung festgelegt

Die bewegbaren Gegenstände in Ihrem Schrebergarten kann Ihr Nachpächter einfach übernehmen, wenn Sie sich auf eine Ablösesumme einigen.
Was die Preise angeht, gilt: Grundsätzlich wird dazu eine Wertermittlung seitens des Vereins erstellt. Wesentlich für den Preis in der Wertermittlung ist meist die Gartenlaube und ihr Zustand, Luxusmaterialien werden dabei nicht berücksichtigt. Folgende Regularien gelten in Bezug auf die Preise:
Bestimmung | Erklärung |
---|---|
Wertermittlung durch Verein und ehrenamtlichen Vertreter des Landesverbandes | Der Verein und ein ehrenamtlicher Vertreter des Landesverbandes nehmen eine Wertermittlung nach strengen Richtlinien und Anleitungen vor, da Kleingärten besonders gefördert werden. |
Wertermittlung der Gartenlaube | Es sind nur einfache Lauben zulässig. Ist die Laube hochwertiger, so wird rechtlich dennoch nur ein Anspruch auf den Wert einer einfachen Laube bei der Wertermittlung zugrunde gelegt, damit auch weniger begüterte Familien ein Chance haben, den Garten zu bezahlen. |
Preise für bewegliches Zubehör | Über bewegliches Zubehör können Vor- und Nachpächter in ihrem Vertrag freie Vereinbarungen treffen. |
Obergrenze für die Höhe der Abstandssumme | Das Interesse des Vorpächters an einer höheren Abstandssumme darf keinen Einfluss auf die Vergabe des Vertrages an einen Neupächter haben. Im Zweifel ist die Summe des Bewertungsprotokolls die Obergrenze dessen, was der Nachpächter laut Pachtvertrag an den Vorpächter bezahlen muss. |
2. Checkliste für Ihr Gartenübergabe-Protokoll: Welche 9 Angaben müssen enthalten sein?

In Kleingärten empfiehlt sich eine Kompostwirtschaft und die Nutzung von Vor-, Haupt- und Nachsaison, um mehrere Kulturen nacheinander auf den Beeten heranziehen zu können.
Damit Sie oder die Pächter nach Ihnen mit dem zukünftigen Stück Natur keinen Ärger haben, ist ein Gartenübergabe-Protokoll sehr hilfreich. Sie finden verschiedene Muster und Vordrucke online, können sich jedoch mithilfe unserer Checkliste einfach und schnell eine für Ihren Kleingarten passende Vorlage erstellen und ausdrucken:
- Datum
- Die Einwilligung des Neupächters, die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes sowie die Verordnung des jeweiligen Vereins einzuhalten
- Auflistung aller Dinge, die der neue Pächter übernimmt
- Ablösesumme der übernommenen Gegenstände
- Kaufsumme
- Verbrauchswerte und Zählerstände von Strom und Wasser
- Angaben zur Schlüsselübergabe (welche und wie viele Schlüssel wurden übergeben)
- Auflagen, die erfüllt werden müssen
- Gegebenenfalls Übernahme einer Versicherung
3. Fragen und Antworten zu der Gartenübergabe und dem Gartenübergabe-Protokoll
Abschließend beantworten wir Ihnen hier noch einige Fragen zur Gartenübergabe und dem Gartenübergabe-Protokoll.

Die gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen für Ihr Garten-Übergabeprotokoll unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern.
3.1. Wann wird das Gartenübergabe-Protokoll angefertigt und ist diese Maßnahme verpflichtend?
Nach erfolgter schriftlicher Kündigung erfolgt die Wertermittlung der Parzelle. Der Verein sucht dann aktiv nach einem Nachpächter, der vom Vorstand des Gartenvereins ausgesucht wird. Steht dieser Nachpächter fest, kommt es zu einem Pächterwechsel, bei dem individuelle Absprächen zwischen Vorpächter und Nachpächter nur in Anwesenheit eines Vertreters des Vereins getroffen werden dürfen.
Die Dokumentation aller notwendigen Informationen durch ein Gartenübergabe-Protokoll ist hier also sinnvoll und gängige Praxis – jedoch nicht verpflichtend.
» Mehr Informationen3.2. Wie und von wem wird über den Nachpächter für den Kleingarten entschieden?
Wer Nachpächter wird, entscheidet allein der Verein nach den gesetzlichen Vor- und Maßgaben unter sozialen Gesichtspunkten. Interessenten können sich dem Verein vorstellen und dieser wählt nach sozialen und vereinseigenen Kriterien einen Nachpächter aus. Der Vorpächter selbst hat keinen Anspruch auf einen Nachfolger seiner Wahl.
» Mehr InformationenAuch die im Gartenübergabe-Protokoll festgelegten Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Auswahl des Nachpächters.
Bildnachweise: stock.adobe.com/ Sinnlichtarts, stock.adobe.com/Erika Wehde, stock.adobe.com/Christina Kohnen, stock.adobe.com/Jacob Lund, stock.adobe.com/Joao (chronologisch bzw. nach der Reihenfolge der im Kaufratgeber verwendeten Bilder sortiert)

Als Fachfrau für den Bereich Büro nutze ich meine langjährige Erfahrung und mein umfangreiches Wissen, um ausführliche und fundierte Empfehlungen für Büroprodukte zu geben. Diese Expertise in der Bürobranche ermöglicht es mir, seit 2022 als Autorin das Team zu unterstützen und informative Artikel zu verfassen. Dabei lege ich großen Wert auf die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der Verbraucher. Ich berücksichtige sowohl die neuesten technologischen Entwicklungen als auch die praktischen Aspekte der Büroarbeit, um den Lesern praxisnahe Empfehlungen zu geben.
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