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PKW Anhänger: Tipps zum Kauf

  • PKW-Anhänger unterscheiden sich in ihrer Bauart- und form. Am meisten werden auf deutschen Straßen jedoch Pritschenanhänger genutzt, die mit einem Gestell und Abdeckplane ausgestattet sind.
  • Um einen PKW-Anhänger fahren zu können benötigen Sie mindestens die Führerscheinklasse B. Beschleunigen dürfen Sie auf 80 km/h, in Ausnahmen auch auf 100 km/h.
  • Wie bei jedem anderen Fahrzeug auch benötigt ein PKW-Anhänger eine Haftpflichtversicherung. Ein regelmäßiger Gang zum TÜV sowie die Zahlung von Steuern sind ebenfalls ein Muss.

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Das Auto ist zu klein, das Transportgut zu sperrig, zu schwer oder zu schmutzig? Spätestens jetzt kreisen die Gedanken um einen PKW-Anhänger. Ebenso kann der idyllische Familienurlaub mit dem Wohnwagen ausschlaggebend sein, sich mit dem Thema PKW-Anhänger zu beschäftigen. Egal aus welchem Grund, vor der ersten Fahrt mit einem Anhang am Auto, sollte sich zum Thema informiert werden. Nicht jeder Anhänger ist für jedes Fahrzeug zugelassen und auch der Führerschein bestimmt, bis zu welchem Gewicht ein Anhänger geführt werden darf.

Zum einen gibt es viele gesetzliche Vorschriften und Regeln, zum anderen gehört auch etwas Übung dazu, gefahrlos und sicher mit einem Anhänger zu rangieren. Auf Heimwerker.de können wir keine praktischen Übungen bieten, aber allgemeines Grundwissen zum Betrieb eines PKWs mit Anhänger vermitteln.

1. Bauarten von Anhängern

Anhänger-Typ Eigenschaften
Starrdeichselanhänger
  • am meisten verbreitet unter den PKW-Anhängern
  • Konstruktion besteht aus Rahmen, an dem Deichsel, sowie Achsen starr befestigt sind
  • kleine Anhänger verfügen meist über nur eine Achse, größere über zwei nahe beieinander liegende Achsen
  • gilt bei Achsenabstand von unter einem Meter als Tandemanhänger
  • Lenkverhalten ist bei Tandem-PKW-Anhängern ähnlich wie bei den Einachsern
  • durch die starren Achsen ist Reifenabrieb in engen Kurven deutlich höher
  • als Hochlader oder Tieflader erhältlich
Mehrachsige Anhänger mit gelenkter Vorderachse
  • sind eher die Ausnahme im Bereich der PKW-Anhänger
  • werden meist im Bereich der LKW eingesetzt
  • sind für größeres Zuladegewicht geeignet
  • verfügen meist über zwei oder mehr Achsen
  • vordere Achsel ist lenkbar und wird über einen Drehschemel gedreht
Sattelanhänger
  • wird speziell bei Transportern und Pickups immer öfter genutzt
  • für die Nutzung ist spezieller Fahrzeugaufbau als Zugmaschine nötig
  • auf dem Zugfahrzeug befindet sich eine spezielle Aufnahme, durch die der Sattelauflieger teilweise getragen und gezogen wird
  • Sattelauflieger benötigt dadurch keine Vorderachse
  • kann länger gestaltet sein
  • leichter als mehrachsige Anhäger zu rangieren

1.1 Bauformen von Anhängern

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Ein Pritschenanhänger mit Gerüst und Abdeckung gehört zu den meist verkauften Modellen der PKW-Anhänger.

Mittlerweile gibt es sehr viele verschiedene Bauformen von PKW Anhängern auf dem Markt. Die gängigste und universellste Form ist der Pritschen- oder Kastenanhänger, der bis zu einer bestimmten Höhe beladen werden kann. Zusätzlich kann auf einen Pritschenanhänger auch ein entsprechendes Gerüst angebracht werden, um eine Plane über den PKW-Anhänger zu spannen.

Der Kofferanhänger ist ähnlich wie der Kastenanhänger aufgebaut, jedoch verfügt er über einen geschlossenen Aufbau mit Türen oder eine Rampe.

Neben den Standardbauformen gibt es auch Sonderausführungen wie zum Beispiel Fahrzeugtransporter, Pferde und Hundeanhänger, Campingwagen, Cateringanhänger oder Kipper-Anhänger.

Des Weiteren gibt es reichlich PKW-Anhänger-Zubehör auf dem Markt. Beispielsweise können Sie Planen, Netze oder Spanngurte zur Befestigung Ihres Frachtguts erwerben.

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2. Bremssysteme bei Anhängern

Kleine Anhänger bis 750kg Gesamtmasse benötigen laut StVZO keine eigene Bremse und werden lediglich über die Bremse des PKW abgebremst.

Überschreitet das Gesamtgewicht des Anhängers 750kg, so ist eine Bremse nötig. Die meisten Anhänger sind mit sogenannten Auflaufbremsen ausgestattet. Bremst der PKW ab, so läuft der Anhänger auf das Fahrzeug auf und übt eine Kraft auf die Deichsel aus. An der Deichsel wird die Kraft dann mechanisch über Hebel an die Bremse des Anhängers weitergeleitet. Die Bremskraft ist also proportional zur Verzögerung des PKW. Beim Rückwärtsfahren drückt der PKW ebenfalls gegen die Deichsel und würde normalerweise auch die Bremse auslösen. Dieses Problem wird mit einer automatischen Rückfahrsperre umgangen, welche seit 1991 Vorschrift ist und die Bremse deaktivert.

Hinweis: Anhänger mit einem Gewicht von über 3500kg benötigen ein Druckluftbremssystem, was aber seltener in den PKW-Bereich fällt.

3. Führerscheinklassen und Bestimmungen

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Für einen PKW-Anhänger, der das Maximalgewicht von 750 kg nicht überschreitet, reicht ein Führerschein der Klasse B.

Ein PKW mit Anhänger darf jeder führen, der über die Führerscheinklasse B verfügt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Anhänger nur ein maximales Gesamtgewicht von 750 kg haben darf. Zusätzlich darf das Gesamtgewicht des Gespanns nicht 3500 kg überschreiten, sowie der Anhänger nicht schwere als das Zugfahrzeug selbst sein.

Wenn der Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 750 kg überschreitet oder das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3500 kg und unter 4250 kg beträgt, wird die Führerscheinklasse B 96 benötigt.

Übersteigt die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination die Marke von 3500 kg, so wird die Führerscheinklasse BE benötigt, um das Gespann führen zu dürfen. Hierbei darf der Anhänger auch die Gesamtmasse von 750kg überschreiten muss aber unter 3500 kg bleiben.

4. Zulässige Höchstgeschwindigkeiten für PKW-Anhänger

Generell gilt für einen Anhängerbetrieb eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, was im § 18 der StVO geregelt wird. Mit Ausnahmen kann allerdings auch die Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung greifen.

Dazu sind bestimmte Richtlinien zum Zugfahrzeug und zum Anhänger nötig. Diese sind in der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171) näher beschrieben und können beim Bundesminiterium der Justiz und Verbraucherschutz nachgelesen werden.

Achtung: Diese Ausnahme bedarf einer Prüfung und einer Kennzeichnung. Viele Anhänger, welche die Vorschriften erfüllen, werden bereits mit einer entsprechenden Kennzeichnung verkauft. Eine extra Abnahme ist daher nicht nötig.

5. Versicherung, Steuern und TÜV

Pferd in Anhänger

Egal ob Pferdeanhänger oder Motorradanhänger: Ihr Anhänger muss alle zwei Jahre zum TÜV.

Wie alle anderen Fahrzeuge, welche am Straßenverkehr teilnehmen, benötigt auch ein Anhänger TÜV, eine Haftpflichversicherung und muss dafür Steuern bezahlt werden. Diese liegen zwar deutlich unter den Kosten eines PKWs, sollten aber bedacht werden. Wer einen Anhänger nur zweimal im Jahr nutzt, ist wahrscheinlich mit einem Leihgerät günstiger unterwegs. Eventuell kann es sich für Sie auch lohnen, einen gebrauchten PKW-Anhänger zu kaufen.

Bei Anhängern bis 3,5 t wird alle zwei Jahre die Fahrt zum TÜV nötig. Schwerere Anhänger erwartet eine intensivere Prüfung jedes Jahr. Geprüft wird hauptsächlich die Beleuchtung, ggf. die Bremse, die Anhängevorrichtung und die Reifen. Da dieses bei einem normalen PKW-Anhänger nicht so aufwändig ist, kann bereits vorher eine eigene Kontrolle angebracht sein und unnötige Kosten ersparen. Die geregelten TÜV-Kosten beginnen mit 26,50 € und steigen mit der Gesamtgewichtsklasse. Aktuelle Preise können beim TÜV nachgelesen werden.

Während der Fahrt tritt die KFZ-Haftpflichtversicherung für verursachte Schäden an anderen Fahrzeugen ein. Dennoch benötigt ein PKW-Anhänger eine eigene Versicherung. Diese tritt ein, wenn er Schäden verursacht, die nicht im laufenden Betrieb entstehen. Das kann passieren, wenn sich der Anhänger löst oder abgestellt und nicht vorschriftsmäßig gesichert wird. Dabei entstehen Versicherungskosten von 15 € bis 100€, welche sich nach Nutzung, zulässiges Gesamtgewicht und Deckungssumme richten. Bei Bedarf ist auch für einen Anhänger ein Kasko-Schutz möglich.

Auch der Staat möchte in Form von Steuern seinen Anteil haben. Diese richten sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und betrugen für das Jahr 2015 je angefangene 200 kg Gesamtgewicht 7,46 € und sind auf maximal 373,24 € begrenzt. Wobei bei Starrdeichsel- und Zentralachsanhängern (Sattelanhänger) die mögliche Stützlast abgezogen werden kann.

Bildnachweise: adobe.stock/Yuri Bizgaimer, adobe.stock/Yuri Bizgaimer, adobe.stock/blende11.photo, adobe.stock/Baillie Photography (chronologisch bzw. nach der Reihenfolge der im Kaufratgeber verwendeten Bilder sortiert)