Gartenwege

Umweltschonende Alternativen zu Streusalz - Praktische Hinweise und 5 Tipps

Gehweg räumen und streuen

Info

Präventiv wird nicht gestreut, sondern erst dann, wenn Sturzgefahr droht. Hier sind Mieter genauso gefragt wie Hausbesitzer. Nähere Details können dem entsprechenden Mietvertrag entnommen werden.

Zum Winterbeginn fallen die ersten Schneeflocken und die Straßen werden glatt und rutschig. Es wird Zeit, der allgemeinen Räum- und Streupflicht nachzukommen und mit Streusalz, Splitt, Sand und Co. für sicher begehbare Gehwege zu sorgen.

Experten raten von einer Verwendung von Streusalz ab. Die enthaltenen Salz-Ionen haben einen negativen Einfluss auf den Wasserhaushalt der Pflanzen und verdrängen wesentliche Nährstoffe, die im Boden vorkommen und für ein gesundes Pflanzenwachstum von großer Bedeutung sind.

In vielen Gemeinden gilt daher das Streuen mit Salz als verboten. Hier erfahren Sie, welche Alternativen die Umwelt schonen und dennoch effektiv gegen Schnee und Eis wirken.

In unseren Artikeln Streuwagen und Schnee räumen – Schippe oder Wanne erhalten Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema.

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1. Ist Streusalz erlaubt oder verboten?

Salzstreuen verboten

Generell wird vom Gebrauch von Salz als Streugut abgeraten.

Salz gilt als effektives und schnell wirksames Streugut bei Schnee und Eis, um den bereits geräumten Bereich eisfrei zu halten.

Dennoch wird es nicht gerne auf Gehwegen gesehen, da es nicht nur die Umwelt belastet, sondern auch Fahrzeuge und die Infrastruktur beschädigen kann.

Zudem leiden die geliebten Vierbeiner, wenn sie auf der Gassirunde mit ihren Pfoten durch Salz laufen müssen – die Haut zwischen den Zehenballen wird gereizt und kann sich leicht entzünden.

Daher wird generell von einem Gebrauch von Salz als Streugut – auch im eigenen Garten – abgeraten. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, die die Regel bestätigen.

Auf städtischer und kommunaler Ebene kann bei starken Frösten auf ausgewählten Straßen in geringen Mengen Salz gestreut werden. Zudem wird in den Satzungen, Gesetzen und Verordnungen der einzelnen Städte geregelt, ob ein privater Gebrauch strafbar ist.

Im Allgemeinen gilt, dass Streusalz nur vom Winterdienst verwendet werden darf und Privatpersonen auf andere Hilfsmittel zurückgreifen sollten. Ob das Speziell in ihrem Wohnort ebenso gehandhabt wird, erfahren Sie im Rathaus beziehungsweise der Stadt- und Gemeindeverwaltung.

2. Alternatives Streugut im Winter: Splitt, Granulat, Sand und Kies

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Streuen mit abstumpfenden Streumitteln (z.B. Splitt oder Sand).

Als Alternative zu reizenden Salzen sollten abstumpfende Streumittel wie Granulat, Sand, Kies oder Splitt verwendet werden.

Sie haben keinen negativen Einfluss auf die Pflanzenwelt, lassen sich nach dem Winter wieder leicht entfernen und bei Bedarf in der nächsten Wintersaison wiederverwenden.

Doch auch diese natürlichen Materialien haben einen entscheidenden Nachteil, da sie zu einer erhöhten Rutschgefahr nach dem Abtauen des Schnees führen.

Außerdem können sie bei unsachgemäßer Anwendung Abflüsse und Kanäle verstopfen.

Nicht zuletzt werden sie mit Schuhen ins Haus getragen, wo sie zu Schädigungen bei empfindlichen Bodenbelägen führen können.

Achtung: Granulate, die aus Schlacken hergestellt oder aus Flüssen gewonnen werden, können Schwermetalle enthalten, die anschließend Boden und Grundwasser belasten. Achten Sie daher immer zusätzlich auf die ausgeschriebenen Herstellerangaben zum Produkt.

Daher sollten auch abstumpfende Streumittel so sparsam wie möglich eingesetzt werden. Das beste und zugleich umweltfreundlichste Vorgehen ist und bleibt der regelmäßige Griff zur Schneeschippe.

Mit einer verstärkten Kante können Schnee und Eis oft restlos entfernt werden, ohne dass es zu rutschigen Verdichtungen kommt.

3. Weitere Alternativen zu Streusalz

Alternative Eigenschaften
Asche
  • Mangels Alternativen wurde zu Kriegszeiten die Rutschgefahr häufig mit Asche gebannt
  • Leider entsteht durch diese Maßnahme sehr viel Dreck, der durch die Schuhe ins Heim getragen wird
  • Deshalb wurde das Streuen mit Asche in vielen Ortschaften verboten
Holzspähne/Sägemehl
  • Meist nutzen holzverarbeitende Betriebe Holzspäne und Sägemehl als alternatives Streugut bei Schnee
  • Sie stellen eine geeignete und umweltfreundliche Alternative dar
  • Bei manchen Betrieben kann man die Abfallprodukte sogar kostenlos abholen

4. Streueimer für ein einfaches Streuen

winterdienst-streueimer

Der Streueimer sorgt für eine gleichmäßige Verteilung.

Egal ob Sie im Winter Streusalz, Splitt und Sand oder im sommerlichen Garten Dünger oder Pflanzensamen gleichmäßig verteilen möchten, mit der Hand werden Sie immer nur punktuelle Abschnitte bedienen können und diese dann dafür zu großzügig.

Mit einem speziellen Streueimer können Sie einfach und schnell die gewünschte Menge Streugut gleichmäßig auf dem Gehweg verteilen.

Wie schnell der Behälter geleert wird, hängt von der Größe der Löcher und der Drehgeschwindigkeit ab.

Für ein angenehmes Arbeiten und ein einwandfreies Ergebnis sollten Sie die folgenden fünf Tipps beherzigen:

  1. Den Streueimer mit der gewünschten Menge Streugut füllen. Gehen Sie bei großen Flächen lieber zweimal, anstatt einen furchtbar schweren Eimer zu tragen.
  2. Bei Regen den Deckel schließen, um beispielsweise einem Verklumpen von Sand vorzubeugen.
  3. Stellen Sie die gewünschte Streulochgröße ein. Dazu entsprechend am Bodenteil drehen, bis die Löcher auf die jeweilige Korngröße eingestellt sind.
  4. Zum Streuen den Eimer mit geradem Arm halten und vor- und zurückdrehen.
  5. Wechseln Sie regelmäßig den Arm, um muskuläre Verspannungen zu vermeiden

Vermieter stellt Streugut und Räumgeräte im Winter
Für Mieter ist im Mietvertrag geregelt, wer sich um die Schneeräumung kümmert. Häufig übernehmen Hausmeister diese Arbeiten, in anderen Fällen muss die Mieter zur Schneeschippe greifen. Generell gilt jedoch, dass der Besitzer oder Vermieter eines Mehrfamilienhauses in Verantwortung ist und auch Räumgeräte, wie einen geeigneten Besen, eine Schneeschippe oder eine Schneeschaufel, sowie das Streugut in ausreichenden Mengen zur Verfügung stellen muss. Bei der Vermietung von Einfamilienhäusern können differenzierte Regelungen vereinbart werden.

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5. Welche Bereiche müssen wann geräumt werden?

winterdienst-raeumung-durch-stadt

Straßen werden in der Regel durch die Stadt geräumt und eisfrei gehalten.

Jeder Eigentumsbesitzer ist daran interessiert, dass Passanten den an das Grundstück angrenzenden Gehweg gefahrlos nutzen können.

Stürzen Menschen auf vereisten, schlecht geräumten Bürgersteigen, drohen hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

So muss bei Glatteisgefahr in einem dreistündigen Abstand kontrolliert werden, ob der Weg weiterhin gefahrlos begehbar ist.

Berufstätige und Urlauber müssen selbstständig für eine Vertretung sorgen.

Generell sind Gehwege als öffentliche Fläche von den Gemeinden zu räumen. Diese wälzen die Räumungsarbeiten jedoch per Bestimmung in den Straßenreinigungssatzungen an die jeweiligen Anwohner ab.

Alle Wege, die von anderen Menschen betreten werden könnten, sind zu räumen. Als Eigentümer oder Mieter ist man für den Bereich zuständig, der unmittelbar ans Grundstück anschließt.

Die örtliche Satzung regelt zudem, wann und wie Bürgersteige zu räumen sind. Laut Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz beginnt die Räum- und Streupflicht um 7 Uhr morgens vor dem einsetzenden Berufsverkehr und endet abends um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen beginnt die Schneeräumpflicht zwei Stunden später.

6. Hunde und Streusalz – Pfotenpflege nach dem Winterspaziergang

Spaziergang mit Hund im Schneetreiben

Pfotenpflege nach dem Spaziergang ist im Winter ein Muss!

Im Winter wird es schneller dunkel.

Eine Tatsache, die besonders Hundebesitzer vor Probleme stellt, weil Sie nun nicht länger erkennen können, ob und wie der Weg gestreut ist.

Ein Salzkontakt kann bei empfindlichen Hundepfoten schnell zu rissiger Haut führen.

Infolgedessen kommt es zu schmerzhaften Entzündungen oder Ekzemen.

Da Salz der Haut Wasser entzieht, wird diese zwischen den Pfotenballen trocken und rau.

Der Hund zeigt sein Unbehagen schließlich durch ständiges Lecken, Knabbern und Beißen oder verweigert schließlich ganz das Laufen.

Achtung: Auch Rollsplitt und Co. können die zarte Haut zwischen den Zehen reizen.

Um Ihren Hund zu schützen, sollten Sie mit Salz und Splitt gestreute Gehwege auf der Gassirunde meiden. Lassen Sie Ihren Hund im Schnee toben, anstatt ihn auf dem geräumten Weg zu führen. Alternativ können Sie Routen wählen, die mit Sand behandelt wurden.

Bei akuten Problemen auf der Gassirunde sollten Sie Ihrem Vierbeiner mit sauberem Schnee die Pfoten reinigen und eine alternative Strecke zurück zur Wohnung wählen.

Zu Hause werden die Zehenzwischenräume dann gezielt in der Wanne mit klarem, warmem Wasser ausgespült.

Präventiv können Sie Ihrem Hund schützende und zugleich wärmende Pfotenschuhe anziehen – so können Sie und Ihr vierbeiniger Freund den Winterspaziergang genießen.

Bildnachweise: Adobe Stock/VRD, 'Winterdienst': (Originalbild, 'Streuen mit abstumpfenden Streumitteln (Splitt oder Sand)': (IMG_0317, 'Streumaschine auf der Straße': (Winterdienst mit Heimo, Salzstreuen im Jänner 2014 (12204647214), 'Pfotenabdrücke im Schnee': (Dog [Prints] Trumps Human, 'Winterdienst': (Originalbild, 'Streuen mit abstumpfenden Streumitteln (Splitt oder Sand)': (IMG_0317, 'Streumaschine auf der Straße': (Winterdienst mit Heimo, Salzstreuen im Jänner 2014 (12204647214), 'Pfotenabdrücke im Schnee': (Dog [Prints] Trumps Human, Adobe Stock/redaktion93, Adobe Stock/euthymia (chronologisch bzw. nach der Reihenfolge der im Kaufratgeber verwendeten Bilder sortiert)