Garteneinrichtung & Überdachung

Baugenehmigung für das Gartenhaus: 3 Schritte müssen Sie beachten

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Im Gartenhaus kann vieles verstaut werden. Die Terrassen-Möbel, Gartenwerkzeug oder die Fahrräder. Ein extra Stauraum im Garten kann Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten und Vorteile bieten. Allerdings müssen Sie in Sachen Größe und Verwendung aufpassen, wann Sie eine Baugenehmigung für Ihr Gartenhaus brauchen und wann dieses genehmigungsfrei ist.

Im Folgenden haben wir Ihnen aufgelistet, in welchem Bundesland welche Reglung gilt, wo Sie einen Bauantrag stellen müssen und welche Kosten Sie für den Bau eines Gartenhauses einplanen müssen.

1. Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus?

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Achten Sie beim Bau Ihres Gartenhauses unbedingt im Vorhinein auf die korrekten Abmessungen.

Es gibt Gartenhäuser, für welche Sie keine Baugenehmigung brauchen, allerdings sind die Reglungen dazu von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Allgemein hängt die Frage, ob eine Baugenehmigung gefragt ist oder nicht, von vier Faktoren ab:

  1. Welche Größe wird das Gartenhaus haben?
  2. Wie benutze ich mein Gartenhaus nach dem Bau?
  3. Wo soll es hingebaut werden?
  4. In welchem Bundesland befinde ich mich?

1.1. Welche Größe wird das Gartenhaus haben?

Für ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung darf das kleine Haus eine bestimmte Größe nicht überschreiten. In jedem Bundesland gelten anderen Regeln, jedoch darf in den meisten Fällen das Gartenhaus nicht größer sein als 10 Kubikmeter. Häufig kommt als Zusatz, dass es nur 3 Meter hoch sein darf, um weiterhin ohne Baugenehmigung aufgebaut werden zu können.

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1.2. Wie benutze ich mein Gartenhaus nach dem Bau?

Geräteschuppen sind im Normalfall genehmigungsfrei. Schwieriger wird es, wenn das Gartenhaus prinzipiell auch als Wohnort genutzt werden könnte. Das ist der Fall, wenn Sie beispielsweise eine Toilette oder eine Küche darin verbauen. Holz-Gartenhäuser und Saunen von Joda brauchen in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Dasselbe gilt für ein aufgestelltes Bett im Gartenhaus, da es sich somit um eine Art Aufenthaltsraum handeln könnte.

Auch wenn Sie sich nachträglich dazu entscheiden, den einstigen Geräteschuppen zu einem bewohnbaren Häuschen umzubauen, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen.

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1.3. Wo soll es hingebaut werden?

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Ein Gartenhaus muss 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein.

Der Standort ist ebenfalls entscheidend: Steht Ihr Gartenhaus im Innenraum oder im Außenbereich? Gemeint ist, ob sich das Haus innerhalb einer bebauten Siedlung befindet oder außerhalb. Hier kommt es auf die Reglung der Gemeinde an und nicht nur auf die des Bundeslandes. Wenden Sie sich umgehend an Ihre Gemeinde.

Die Grundstücksgrenze ist eine wichtige Sache, denn selbst auf dem eigenen Grundstück darf ein Gartenhaus nicht einfach überall stehen. Hier gilt es, dass mindestens 3 Meter zur Grundstücksgrenze oder einem anderen Gebäude eingehalten werden müssen.

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1.4. In welchem Bundesland befinde ich mich?

Die MBO (Länderübergreifende Musterbauordnung) gibt an, welche Bauvorhaben einer Genehmigung bedürfen und welche genehmigungsfrei sind. Allerdings müssen die Bundesländer diesen Regeln nicht strikt folgen, sie dienen lediglich als Leitlinie für die eigenen Vorgaben. Diese nennen sich dann „länderspezifische Bauordnung“.

Im Folgenden haben wir Ihnen zusammengefasst, bis zu welcher Grundfläche bzw. bis zu welchem Volumen keine Baugenehmigung vorliegen muss in den einzelnen Bundesländern:

Bundesland Ohne Baugenehmigung bis…
Bayern, Brandenburg Innenbereich: max. 75 Kubikmeter

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

Bremen Innenbereich: max. 30 Kubikmeter

Außenbereich: max. 6 Kubikmeter

Schleswig-Holstein Innenbereich: max. 30 Kubikmeter

Außenbereich: max. 10 Kubikmeter

Baden-Württemberg, Niedersachsen Innenbereich: max. 40 Kubikmeter

Außenbereich: max. 20 Kubikmeter

Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Innenbereich: max. Grundfläche von 10 m²

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

Nordrhein-Westfalen Innenbereich: max. 30 Kubikmeter

Außenbereich: max. 75 Kubikmeter, nur für Land-/Forstwirtschaft

Hamburg, Hessen Innenbereich: max. 30 Kubikmeter

Außenbereich: nur mit Baugenehmigung

Rheinland-Pfalz Innenbereich: max. 50 Kubikmeter

Außenbereich: max. 10 Kubikmeter

Hinweis: In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Voraussetzungen für ein Gartenhaus. Zum Beispiel dürfen Gartenhäuser nur einstöckig sein, keine Toilette oder eine Feuerstelle besitzen. Ebenfalls sollte ausgeschlossen werden können, dass das Gartenhaus als Wohnort genutzt werden kann. Informieren Sie sich genau über die Vorschriften, denn bei Nicht-Einhalten dieser drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

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2. Wo muss ich einen Antrag auf Baugenehmigung stellen?

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Planen Sie genug Zeit ein.

Sie sollten sich in jedem Fall an das örtliche Bauamt wenden, wie die Formalien eines Antrags auf Baugenehmigung des Gartenhauses aussehen. Dort können Sie sich über zusätzliche Vorschriften des Bundeslandes informieren.

Den Bauantrag sollten Sie pünktlich zu bestimmten Fristen einreichen und anschließend genügend Zeit einplanen, die noch gewartet werden muss, denn die Prüfung des Antrags kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Idealerweise können Sie einen Bauantrag im Herbst einreichen, dann ist dieser bis zum Frühjahr des nächsten Jahres mit Sicherheit bearbeitet und Sie können gleich anfangen zu bauen.

Lassen Sie den Bauantrag von Fachleuten ausfüllen. In vielen Bundesländern ist es Pflicht, dass der Bauantrag mindestens begutachtet wird von Leuten mit einer Bauvorlageberechtigung. Das ist oftmals mit Kosten verbunden, derer Sie sich im Vorhinein bewusst sein müssen.

3. Wie viel kostet eine Baugenehmigung?

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Rechnen Sie die Kosten für alles am besten vorher durch, damit es nicht zu Überraschungen kommt.

Der Antrag alleine ist nicht kosten-frei, Sie sollten die Kosten dafür ebenfalls mit einplanen. Das Gartenhaus und der Außenbereich sowie Werkzeug muss eingeplant werden, wenn es um die Kostenfrage geht. Ein Bauantrag kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Grundsätzlich kann man bei dem Preis von etwa einem halben Prozent des Rohwertes des Gartenhauses ausgehen. Allerdings können auch Gemeinden sehr individuelle Preise festlegen, wie zum Beispiel niedrige dreistellige Preise. Informieren Sie sich bei Ihrem Bauamt über sämtliche Kosten.

Manche Gartenhaushersteller bieten einen Service an, bei welchem sie Ihnen den Antrag auf Baugenehmigung abnehmen und diesen übernehmen. Somit zahlen Sie das Gartenhaus und die Kosten für den Antrag in einem.

Weitere Unterlagen, die dem Antrag auf Baugenehmigung für ein Gartenhaus beigelegt werden müssen:

  • Antragsformulare
  • Baubeschreibung mit technischen Details
  • Lageplan im Maßstab 1:5000

Hinweis: Eine Baugenehmigung ist nicht ewig gültig. Oft handelt es sich um drei Jahre, die diese verwendet werden kann.

Bildnachweise: StockAdobe/ rsphoto, StockAdobe/Marianna, StockAdobe/Stefan Werner, StockAdobe/ Forenius, StockAdobe/ peter (chronologisch bzw. nach der Reihenfolge der im Kaufratgeber verwendeten Bilder sortiert)