Hausbau

Barrierefrei bauen: Tipps für das Zuhause von Pflegebedürftigen

barrierefrei wohnen

In unseren eigenen vier Wänden sollte uns nichts im Weg stehen. Wenn der Körper jedoch geschwächt oder pflegebedürftig ist, können die selbstverständlichsten Alltagshandlungen zu einem Problem führen. Treppen und Stufen können alleine nicht bewältigt werden und auch das eigenständige Duschen in einer Duschwanne funktioniert durch den hohen Einstieg und das lange Stehen nicht mehr.

Um diese Hindernisse nicht Überhand nehmen zu lassen, ist ein Umbau in ein barrierefreies Zuhause von großer Bedeutung, wenn es darum geht, einen selbstständigen Alltag ohne Einschränkungen zu ermöglichen. Doch woran muss vor dem barrierefreien Bauen gedacht werden und welche Bauförderungen gibt es? In diesem Ratgeber können Sie Antworten auf diese Fragen finden.

1. Vor dem Umbau: Was muss bei der Planung beachtet werden?

Rollstuhlgerecht vs. barrierefrei

Die Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ sind präzise definiert und stehen für festgelegte Normen, die eingehalten werden müssen, wenn man entsprechend planen und bauen möchte. Eine rollstuhlgerechte Wohnung entspricht i.d.R. den Standards einer barrierefreien Wohnung, muss darüber hinaus aber z. B. Bewegungsflächen von 150 x 150 cm gewährleisten, während es bei der barrierefreien Wohnung nur 120 x 120 cm sind.

Ein Umbau bedeutet viel Planung. Um Stress und einen unübersichtlichen Berg an Aufgaben im Vorhinein zu vermeiden, sollten Sie sich bereits in der Planungsphase informieren, was Sie beachten müssen, um die Wohnung barrierefrei anzupassen. Zunächst sollten die Bewohner mit körperlichen Einschränkungen berücksichtigt werden. Welche Bedürfnisse haben sie? Welche Herausforderungen müssen berücksichtigt werden? Dies kann von Person zu Person unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, eine individuelle Bewertung durchzuführen.

Eine Person, die im Rollstuhl sitzt, muss mit diesem durch jede Tür passen, um eine selbstständige Lebensweise führen zu können und Zugang zu allen Räumen seiner Wohnung zu haben. Auch die Dusche sollte ebenerdig sein, damit der Einstieg erleichtert wird und keine große Hürde das selbstständige Duschen erschwert. Für manche Menschen bietet es sich dagegen an, einen Duschsitz zu integrieren, der das längere Stehen in der Dusche ablöst und somit einer zu hohen Belastung entgegengewirkt wird.

Es geht also darum, die individuellen Barrieren im eigenen Heim zu minimieren, um das Wohnen zu erleichtern. Dazu zählen oftmals Hindernisse wie Stufen, unebene Böden und schmale Türen, während breite Türen und Durchgänge, flache Schwellen und rutschfeste Oberflächen wichtige Aspekte der Barrierefreiheit sein können, die zur Mobilität der Bewohners beitragen. Darüber hinaus sollten spezielle Einrichtungen und Anpassungen in Betracht gezogen werden, wie beispielsweise Rampen, Treppenlifte, spezielle Duschen und Toiletten oder eventuell auch integrierbare intelligente Assistenztechnologien. Es kann auch hilfreich sein, den Wohnraum im Erdgeschoss zu planen, wenn die Möglichkeit besteht, um den Bedarf an Treppen zu minimieren und den Zugang zu allen wichtigen Räumen zu garantieren.

Für Menschen mit einer progressiven Erkrankung sollten außerdem auch zukünftige Bedürfnisse beachtet werden, ebenso wie bei Menschen im höheren Alter.

Insgesamt erfordert die Planung eines behindertengerechten Zuhauses eine gründliche Einschätzung der Bedürfnisse und Anforderungen der Bewohner sowie eine sorgfältige Berücksichtigung von Barrieren und Spezialanpassungen. Eine gute Planung, die gegebenenfalls mit einer ausgiebigen Beratung einhergeht, kann dazu beitragen, ein sicheres, zugängliches und komfortables Zuhause für Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu schaffen, in dem sie wohnen können und sich wohlfühlen.

Sich zuhause wohlfühlen zu können, sollte in jedem Fall gewährleistet sein.

Sich zuhause wohlfühlen zu können, sollte in jedem Fall gewährleistet sein.

2. Welche Vorschriften gibt es?

Wer als Bauunternehmen ein Gebäude mit privat genutzten Wohnräumen als barrierefrei betiteln möchte, muss dabei diverse Vorschriften einhalten. Die exakten Bestimmungen und baurechtlichen Anforderungen, die das barrierefreie Bauen ausmachen, können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen einen Auszug der Bestimmungen, die beim barrierefreien Bauen eingehalten werden müssen:

Vorschrift Details
Gemeinsame, stufenlose Wegführung
  • Wege von öffentlichen Verkehrsflächen bis hin zu Gebäudeeingängen müssen barrierefrei sein
  • ab 13 m Gebäudehöhe ist ein Aufzug baurechtlich vorgeschrieben, der stufenlos erreicht werden kann
Barrierefreie Flure und Bewegungsflächen
  • in Wohngebäuden ist eine Mindestbreite von 1,20 Vorschrift sowie nach max. 15 m eine Wendefläche von 1,50 x 150 m
  • ausreichende Bewegungs- und Wendeflächen in Wohn- und Schlafräumen, Badezimmer sowie der Küche
Niedrige Fenster und breite, schwellenlose Türen
  • Türen ohne Schwellen oder untere Türanschläge, die sicher zu passieren sind
  • in jedem Aufenthaltsraum min. ein Fenster mit niedriger Brüstung mit Absturzsicherung
Barrierefreie und sichere Badezimmer
  • seitliche Mindestabstände bei Sanitäreinrichtungen nach DIN
  • ausreichend stabile Wände zur Montage von Haltegriffen oder Einstiegshilfen

Während es bei der privaten Planung eines Eigenheims oder beim Umbau von privaten Wohnräumen hinsichtlich der Barrierefreiheit keine strikten Gesetze gibt, da es hier auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen ankommt, hat sich der Bund als Bauherr für öffentliche Gebäude und Freiräume verpflichtet, diese zugänglich und nutzbar für alle Menschen zu planen. Wichtige Aspekte sind dabei beispielsweise:

  • Zwei-Sinne-Prinzip: Informationsübermittlung in öffentlichen Verkehrs- und Freiräumen sowie von Räumen innerhalb Wohnungen und Gebäuden erforderlich, die min. zwei der drei Sinne (Sehen, Hören, Tasten) anspricht
  • Leitsysteme: Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen
  • Kommunikation und Ausstattung: Barrierefrei zugängliche, erkenn- und nutzbare Bedienelemente und Kommunikationsanlagen; abgerundete oder geschützte Kanten bei Ausstattungselementen
  • Naturräume, Grünanlagen und Co.: Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen müssen hinsichtlich der Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung barrierefrei erreichbar und gestaltet werden

3. Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

barrierefreier zugang

Erforderliches Mobiliar, auch Rampen und andere Hilfsmittel, können mittels Zuschüssen finanziert werden.

Um die Kosten des barrierefreien Bauens nicht vollständig selbst tragen zu müssen, können Zuschüsse beantragt werden, die zu der Finanzierung des behindertengerechten Wohnens genutzt werden können. Pro Person kann bei einem Pflegegrad von 1 bis 5 von der Pflegekasse ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gezahlt werden, um Türen zu verbreitern, Rampen mit einer Mindestbreite von 120 cm zu bauen oder das Bad barrierefrei zu gestalten.

Ebenso kann damit die Finanzierung des Ein- und Umbaus von erforderlichem Mobiliar oder die Integration technische Hilfen unterstützt werden. Verändert sich die Pflegesituation der betroffenen Personen maßgeblich, kann dieser Zuschuss auch ein weiteres Mal gewährt werden, wenn entsprechende Maßnahmen im Wohnumfeld notwendig werden.

Auch Förderkredite können in Erwägung gezogen werden, und das nicht nur, wenn man barrierefrei baut: Der Kauf einer barrierefrei umgebauten Immobilie wird beispielsweise von der KfW gefördert, ebenso wie das Erweitern von Wohnflächen oder der Umbau in ein altersgerechtes Haus. Generell kann sich eine Beratung bei Ihrer Bank lohnen, um ein auf Sie und die individuellen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot zu erhalten.

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