Handwerkerrechnung: Damit Sie nicht zu viel bezahlen
Folgende Situation: Sie bestellen einen Handwerker für kleine oder größere Reparaturen bzw. für ein ambitioniertes Bauprojekt und erhalten nach erbrachter Leistung die Rechnung. Die wenigsten kennen sich mit den gängigen Preisen für die verschiedenen handwerklichen Dienstleistungen aus.
Aus diesem Grund besteht auch immer die Gefahr, vom Handwerker ausgetrickst zu werden. Tests haben gezeigt, dass viele Rechnungen überhöht sind, da schwarze Schafe der Branche den Umstand ausnutzen, dass sich die Kunden nicht mit der aktuellen Preisentwicklung auseinandersetzen.
Damit Sie bei der nächsten Handwerkerrechnung nicht zu viel zahlen, haben wir einige Punkte zusammengestellt, die Sie bei der Überprüfung der Rechnung beachten sollten.
Hinweis:
Heimwerker.de ist ein Beratungsportal und gibt daher nur Ratschläge, jedoch keine Rechtsauskünfte. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und Beratung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Was ist beim Posten Fahrtkosten zu beachten?
Unseriöse Handwerker berechnen häufig den vollen Anfahrtsweg für den Kunden, auch wenn sie sich den Termin in einen festen Tourenplan gelegt haben. Einige wenige verdienen sich auch mit der so genannten Doppelberechnung ein paar Euro dazu. Eine solche erkennen Sie dadurch, wenn in der Rechnung die Fahrtzeit zu der Arbeitszeit gerechnet wird und dann zusätzlich eine Position als Fahrtkostenpauschale ausgewiesen wird.
Hat der Handwerker Ihren Termin in einen festen Tourenplan geschoben, wie das bei Servicefahrten üblich ist, sind nur anteilige Fahrtkosten fällig. Sollten die Arbeitszeitkosten in der Fahrtkostenpauschale enthalten sein, kürzen Sie die Zeit auf genau den Zeitraum, in dem der Handwerker bei Ihnen gearbeitet hat.
Bei Fahrtkostenpauschalen achten Sie am besten darauf, ob es eine nachvollziehbare Staffelung gibt. Wenn diese Abstandsstaffelung nicht ersichtlich ist, können Sie diese nachfordern.
Prüfen Sie die Arbeitszeitabrechnung!

Viele kennen das: Der Handwerker kommt zum vereinbarten Termin, repariert oder unterstützt Sie beim Bau, erledigt die Arbeit in 40 Minuten und präsentiert Ihnen dann auf der Rechnung eine Arbeitszeit von einer Stunde.
Auf Nachfrage behauptet der Dienstleister dann, dass er nur volle Stunden berechnet. Diese willkürliche Aufrundung der Arbeitszeit ist aber nicht rechtens. Lediglich das Aufrunden um rund zehn Minuten für volle Viertelstunden ist vertretbar.
Im geschilderten Beispiel ist es also vollkommen in Ordnung, wenn Sie auf die Dreiviertelstunde aufrunden lassen und die berechnete Viertelstunde von der Rechnung abziehen.
Muss die Dienstleistung von mehreren Handwerkern durchgeführt werden?
Beispiel: Sie benötigen einen Handwerker für eine kleinere Arbeit, die auch von einer Person erledigt werden kann. Dennoch kommt der Handwerker zu zweit und berechnet die Leistung damit auch doppelt. Vor allem in Zeiten von Auftragsflauten wird diese Methode häufig angewendet.
Wenn Sie vorab einen Festpreis ausgehandelt haben, dann kann es Ihnen egal sein, wie viele Personen die einfache Dienstleistung bei Ihnen durchführen. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie keinen Festpreis verhandelt haben.
Stellen Sie deutlich klar – am besten bereits bei Angebotseinholung, dass Sie bei einer einfachen Arbeit auch nur einen Handwerker bezahlen. Steht trotzdem der doppelte Preis auf der Rechnung, kürzen Sie diese entsprechend.
- Bücher zur Rechnungsprüfung auf Amazon.de ansehen »
Was ist beim Austausch von Kleinteilen zu beachten?

Leider kommt es in der Praxis recht häufig vor, dass Handwerker ganze Teile austauschen, obwohl nur ein kleines Zubehörteil defekt ist. Das wirkt sich natürlich auch auf die Rechnung aus. Für den Laien ist es schwer nachzuvollziehen, ab wann ein Austausch im vollen Umfang notwendig ist und ob eine kleinere Reparatur nicht sinnvoller gewesen wäre.
Dieses Vorgehen von unseriösen Handwerkern wirkt sich besonders preistreibend aus und es lässt sich ob der eigenen fehlenden Sachverständnis nur schwer dagegen vorgehen.
Hier kann ein kleiner Trick helfen. Teilen Sie dem Handwerker vor Arbeitsbeginn mit, dass Sie das ausgetauschte Teil behalten wollen. Diese Ansage schreckt die meisten Handwerker vor dreister Betrügerei ab.
Was muss ich beim Posten Kleinteile beachten?
Zahlreiche Handwerkerrechnungen sind unüberschaubar. Mehrere Listen und Aufführungen machen es für den Kunden schwer, die Rechnung zu überprüfen. Das gilt insbesondere für die so genannten Zusatzkosten, unter die auch Kleinteile fallen. Solche Kleinteile für Reparaturen oder Bauarbeiten sind in der Regel bereits im Materialpreis enthalten.
Weitere Zusatzkosten sind neben der Kleinteilepauschale die so genannte Rechnungserstellungspauschale, die Verwaltungspauschale und noch viele andere mehr – je nach Kreativität des Handwerkers. Überprüfen Sie, ob ein solcher Posten auf Ihrer Handwerkerrechnung erscheint.
Beachten Sie:
Der Verwaltungsaufwand ist bereits mit dem Stundensatz abgegolten. Diesen Posten können Sie also eigenmächtig kürzen und müssen ihn nicht bezahlen.
Überprüfen Sie die Rechnung nach unsinnigen Posten
Zu Positionen, die ebenfalls nicht auf die Handwerkerrechnung gehören, zählen unter anderem Werkzeuge, die während der Arbeit kaputt gegangen sind. Der Handwerksbetrieb muss mit dem natürlichen Verschleiß des Werkzeugs rechnen und darf die Kosten für den Ersatz nicht auf den Kunden abwälzen.
Hat der Handwerker wichtige Werkzeuge versehentlich im Betrieb vergessen, müssen Sie auch nicht für den Fahrtweg und die Extrazeit aufkommen.
Mit dem Posten „Fahrzeugkosten“ ist eine Pauschale gemeint, die einige Handwerker zu den Stundenverrechnungssätzen zählen. Der Auftraggeber soll also auch für den Verschleiß am Fahrzeug aufkommen.
Diese Kosten dürfen durchaus berechnet werden, sofern Ihnen diese auf Nachfrage mitgeteilt wurden. – Grundsätzlich sollten Sie sich aber alle Kosten vorab detailliert auflisten lassen und dieses Schreiben anschließend mit der tatsächlichen Rechnung vergleichen. Stehen dort Posten, über die Sie nicht informiert wurden, sollten Sie diese nicht akzeptieren.
Unklare Posten sofort überprüfen und gegebenenfalls nachfragen
Sollte es bei der Handwerkerrechnung unklare Posten geben, die für Sie keinen Zusammenhang mit der Dienstleistung haben, müssen Sie gezielt nachfragen. Erst wenn die Posten erläutert oder gegebenenfalls gekürzt wurden, zahlen Sie den geforderten Betrag.
Verlangen Sie sofort nach der geleisteten Arbeit einen Durchschlag, auf dem alle Leistungen und die tatsächliche Arbeitszeit aufgelistet sind. Normalerweise erhalten Sie einen solchen Nachweis aber ohne Aufforderung. Im Zweifelsfall schreiben Sie selbst die Arbeitszeit auf und lassen Sie sich vom Handwerker quittieren.
Streitigkeiten über die Rechnung vermeiden
Nicht nur die Handwerker machen bei der Rechnungserstellung zuweilen Fehler. Manchmal liegt es auch einfach am Auftraggeber, dass die Rechnung höher als erwartet ausfällt.
Besonders ärgerlich ist es, wenn der Kunde ungenaue Angaben macht und der Handwerker noch einmal zum Betrieb muss, um Werkzeuge zu holen.
Tipp:
Schildern Sie dem Handwerksbetrieb so genau wie möglich, was repariert werden muss oder wo Sie Unterstützung beim Bau benötigen. So stellen Sie sicher, dass der Handwerker gut ausgerüstet zum vereinbarten Termin erscheint und die Arbeit zügig ausführt.
Handelt es sich bei der Reparatur beispielsweise um einen defekten Fernseher, geben Sie dem Dienstleister die Gerätenummer und den genauen Schadensfall durch.
Aufpreise für Notfall- und Wochenendeinsätze überprüfen
Wenn Sie am Wochenende oder aufgrund eines Notfalls in der Nacht einen Handwerker rufen, ist das kostenintensiver als üblich. In diesen besonderen Fällen gelten nämlich Zuschläge von bis zu 70 Prozent. Doch auch hier gilt es die Handwerkerrechnung zu überprüfen.
Der Handwerksbetrieb darf den Aufpreis nicht auf die Gesamtsumme der Rechnung aufschlagen, lediglich die Wege- und Arbeitszeiten sind von dem Mehrpreis betroffen. Sollten Sie erkennen, dass der Aufpreis auch für die Materialkosten gilt, können Sie die Rechnung entsprechend kürzen.
Was ist, wenn der Handwerker eine sofortige Bargeldzahlung verlangt?
In einigen Fällen verlangt der Handwerker für die erbrachte Leistung eine Barzahlung, was er grundsätzlich darf. Diese Forderung ist allerdings nicht wirklich kundenfreundlich und deshalb auch eher unüblich. Insbesondere dann, wenn der Kunde den Betrag für die Dienstleistung steuerlich geltend machen will. Fragen Sie in diesem Fall den Handwerker nach einer bargeldlosen Rechnung. Seriöse Anbieter kommen dieser Aufforderung im Regelfall nach.
Abnahme der handwerklichen Leistung
Nach Abschluss der handwerklichen Leistung führen Sie eine Abnahme durch. Sehen Sie sich die geleistete Arbeit genau und in Ruhe an. Vergleichen Sie das Endresultat mit Ihrem Auftrag und ob es Ihren Vorstellungen entspricht.
Dabei sollten Sie ein Protokoll aufsetzen und alles dokumentieren, damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt. Entdecken Sie Mängel oder Beschädigungen, geben Sie dem Handwerker bis zu dreimal die Möglichkeit, Nachbesserungen vorzunehmen. Erst dann können Sie die Rechnung kürzen und ein anderes Unternehmen mit der Dienstleistung beauftragen.
Bitte beachten Sie:
Heimwerker.de ist ein Beratungsportal, daher können wir Ihnen keine Rechtsauskünfte erteilen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.
- Bücher zur Rechnungsprüfung auf Amazon.de ansehen »
Autor: Thomas Nissen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Finanzen, dem unabhängigen Ratgeberportal zu Finanzthemen.
Bildnachweise: von Zipacna1 (Wikimedia Commons) Lizenz: [CC BY 3.0], 'Wasserwaage und Zollstock': von Rainer Sturm / pixelio.de(Pixelio.de), 'Leiter': von Rainer Sturm / pixelio.de(Pixelio.de), 'Schrauben und Kleinteile': von U. Herbert / pixelio.de(Pixelio.de), 'Schraubenschlüssel': von Rainer Sturm / pixelio.de(Pixelio.de), 'Malerpinsel': von RainerSturm / pixelio.de(Pixelio.de), 'Wasserwaage und Zollstock': von Rainer Sturm / pixelio.de(Pixelio.de), 'Leiter': von Rainer Sturm / pixelio.de(Pixelio.de), 'Schrauben und Kleinteile': von U. Herbert / pixelio.de(Pixelio.de), 'Schraubenschlüssel': von Rainer Sturm / pixelio.de(Pixelio.de), 'Malerpinsel': von RainerSturm / pixelio.de(Pixelio.de) (chronologisch bzw. nach der Reihenfolge der im Kaufratgeber verwendeten Bilder sortiert)
Als gelernter Handwerker mit Spaß am Schreiben habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht. Jetzt schreibe ich als freiberuflicher Redakteur Testberichte und Ratgeber rund um das Thema Heimwerken.
Hallo, wir haben letztes jähr eine Arbeit ausführen lassen für den der Handwerker an 5 verschiedenen tagen erschienen ist, wobei die Arbeit (Estrich legen Fliesen Legen m2 und Wand 3m2 Verputzen) auch an 2 aufeinander folgenden tagen erbracht werden können. Nun hat er uns eine Rechnung geschickt wobei er sich und 2 Helfer einschließt von diesen 2 Helfer möchte er nun auch jeweils die Anfahrtsgebühr in std. haben diese belaufen sich auf über 230€.
Hallo , ich habe einen Handwerker kommen , wie das Jahr davor , um meine Pumpe winterfest zu machen .
Diesmal kam ein Handwerker der eigentlich schon in Rente ist und hat ein Helfer zum anlernen dabei . Die Arbeit wurde nur von dem Profi in Rente gemacht , der Helfer stand nur herum und hat zugeschaut (letzten Jahre war auch immer nur ein Handwerker da) . Jetzt kam die Rechnung und ich soll für beide den Stundenlohn bezahlen Profi 62,50€ und Helfer 42,50€ die Stunde .
Ist das richtig . Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antwort
Ich habe ein Eckventiel für Warmwasserzähler Montieren lassen,Alles Ok .Monteur stellte nach der Arbeit Fest das auch das Rücklauf Ventiel Tropft.(was Vorher nicht der Fall war).Arbeitszeit 2 Std.
Die Kosten für Arbeitszeit 2Std.Obermonteur 119,60 Mwst. Pauschale 8,60 .- Mwst-
Damit komme ich klar.
Aber Materialkosten .Shell Eckventiel f.Wohnungs-Wasserzähler Anschlussbogen f.Warmwasserzähler
was im Handel max.69.-bzw 54.- Euro Kosten (Fachhandel VK Preis) wurden mir mit 166.- 132.- euro Berechnet. Mwst-
Das ist Abzocke.was kann mann machen?
Habe von einem Handwerksbetrieb die Rechnung bekommen, es waren 12 Euro aufgeführt wegen „Mehraufwand MwSt Änderung“. Im Endeffekt habe ich für die Rechnung über 690 Euro 3,50 weniger zu zahlen.
Ist das Rechtens?
Hallo,
uns wurde eine Rechnung gestellt auf der 150 Euro An- und Abfahrtspauschale berechnet sind. Die Handwerker hatten eine Anfahrt von 10 km..
Die Firma ist allerdings in NRW ansässig.
Auf dem Kostenvoranschlag war ebenfalls die Abfahrtspauschale erwähnt.
Ist eine solche Abrechnung zulässig?