Haus- & Grund-Versicherung

Was ist bei einer Hausratversicherung alles versichert?

Hände unterzeichnen Dokument neben kleinem Häuschen

Was bei der Hausratversicherung versichert ist, ist vielen Menschen gar nicht bekannt… Daher unterschätzen sie die Wichtigkeit der Versicherung.

Welche Schadensfälle und Gegenstände versichert sind, welchen Schutz Sie optional dazu buchen können und was die Hausratversicherung auf keinen Fall versichert, erfahren Sie hier.

1. In diesen Schadensfällen springt die Hausratversicherung ein

Wasserpfütze vor Heizung und zerstörte Tapeten

Müssen Sie nach einem Rohrbruch renovieren, ersetzt die Hausratversicherung die entstandenen Schäden.

Es gibt eine ganze Reihe von Schäden, die in der Wohnung auftreten können und die die Hausratversicherung ersetzt. Zu ihnen zählen solche durch

  • Brand
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Wasserschaden durch Leitungswasser
  • Rohr- und Frostschäden
  • Raub
  • Vandalismus
  • Einbruchsdiebstahl

2. Was zahlt die Hausratversicherung?

Unterschied zur Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung versichert im Unterschied zur Hausratversicherung Schäden, die Sie unbeabsichtigt einer dritten Person zugefügt haben. Darüber hinaus ersetzt Sie nur den Zeitwert der versicherten Gegenstände, während eine Hausratversicherung den Neuwert bezahlt.

Eine grobe Faustregel besagt, dass die Leistungen der Hausratversicherung alles umfassen, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Zum Hausrat zählen also

  • Gebrauchsgegenstände (Kleidung, Computer, Bücher, Haushaltsgeräte etc.)
  • Einrichtungsgegenstände (Möbel, Gardinen, Teppiche, Bilder etc.)
  • Wertsachen wie Bargeld, Schmuck und Kunstwerke
  • Haustiere sowie im Haus gelagerte Gegenstände wie Kfz-Zubehör und Sportgeräte
  • Verbrauchsgegenstände wie Genuss- und Nahrungsmittel

Schauen Sie sich den Vertrag vor Abschluss allerdings genau an: Bei Bargeld, Schmuck und Kunstwerken verankern die meisten Versicherer in ihren Verträgen bestimmte Höchstbeträge für die Versicherungssumme. Bargeld zum Beispiel wird oft nur bis zu einem Wert von 1.000 Euro versichert.

Haben Sie viel wertvollen Schmuck oder wertvolle Kunstwerke, sollten Sie für diese eine Zusatzleistung einfügen lassen oder eine andere Versicherung abschließen.

Achtung: Lassen Sie sich im Beratungsgespräch erklären, ob die Einbauküche in der Mietwohnung in Ihrem Fall mit zum Hausrat zählt – das kann nämlich schnell zu einer Unterversicherung führen. Individuell auf das Gebäude angepasste Einbauküchen sind in der Regel nicht versichert während serienmäßig hergestellte Küchen versichert sind.

3. Diese Schäden können in der Hausratversicherung versichert sein

Bei allen Versicherungen können Sie bestimmte Schäden mitversichern lassen, die nicht in den Basispaketen aufgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit zustande kommen
  • Fahrraddiebstahl
  • Einbruchsdiebstahl aus dem Auto
  • Überspannungsschäden, die durch Blitzschlag verursacht werden
  • Glasbruchschäden am Gebäude, am Mobiliar und auf Glaskeramikkochflächen
  • Wasseraustritt aus Wasserbetten oder Aquarien
  • Sengschäden wie etwa solche durch glimmende Zigaretten
  • Diebstahl von Wäsche auf der Leine im Garten sowie draußen abgestellter Rollstühle, Rollatoren, Kinderwägen oder Gartenmöbel
  • Schäden durch Lawinen, Erdrutsch oder Überschwemmungen
  • gewerblich genutzte Arbeitszimmer

Manche Versicherer bieten einige dieser Schadensarten als Alleinstellungsmerkmal bereits im Basistarif an. So umfasst zum Beispiel die Hausratversicherung der Gothaer die Absicherung von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bis zu einem Wert von 10.000 Euro.

Gut zu wissen: Ihr gewerblich genutztes Arbeitszimmer gilt nur dann tatsächlich als gewerblich genutzt, wenn es nicht allein durch das Haus erreichbar ist, sondern auch einen eigenen Eingang hat.

4. Urlaub mit der Hausratversicherung – was ist versichert, wenn Sie unterwegs sind?

Maskierter Einbrecher nimnt Dinge aus Safe

Wird in Ihr Hotelzimmer eingebrochen, übernimmt die Hausratversicherung in vielen Fällen den entstehenden Schaden.

Die meisten Hausratversicherungen springen bei Schäden ein, die Ihnen im Urlaub entstehen. Suchen Sie für die entsprechenden Informationen nach dem Unterpunkt „Außenversicherung“.

Manche Versicherer bieten diesen Schutz auch unter den optionalen Leistungen an. Er besagt, dass die Versicherung Ihre Wertsachen im Reisegepäck wie Kleidung, Schmuck, Fotoapparat, Handy, usw. auch im Urlaub absichert.

Bricht jemand in Ihr Ferienhaus oder Ihr Hotelzimmer ein und bestiehlt Sie oder werden Sie Opfer eines Raubes unter Gewaltandrohung, ersetzt die Hausratversicherung die entwendeten Gegenstände.

Gleiches gilt bei einem Raub auf der Straße, wenn Sie nicht im Urlaub sind. Bei einem einfachen Diebstahl hingegen greift die Versicherung nicht.

Lesen Sie die Klauseln aufmerksam: Oft heißt es, dass die betreffenden Gegenstände nicht länger als drei Monate von der Wohnung entfernt sein dürfen. Bei einer längeren Weltreise also gilt diese Versicherung in diesen Fällen nicht.

Achtung: Die Außenversicherung deckt in der Regel nur einen Bruchteil der sonstigen Versicherungssumme ab.

5. Diese Leistungen umfasst die Hausratversicherung nicht

Wenn Sie einen Schaden vorsätzlich herbeiführen, haben Sie bei keiner Hausratversicherung Anspruch auf Ersatz. Auch einfache Diebstähle ohne Gewaltanwendung und Trickbetrug sind nicht abgedeckt, da diese Tatbestände als „allgemeines Lebensrisiko“ gelten.

Weiterhin bezahlt die Hausratversicherung nicht, wenn die Schäden durch Kriegsereignisse, Erdbeben, Unruhen oder Kernenergie hervorgerufen werden.

6. Welche Hausratversicherung die Richtige ist, ist individuell unterschiedlich

Berater spricht mit Paar

Sind Sie unsicher bezüglich einiger Ihrer Besitztümer oder Klauseln des Vertrags, wenden Sie sich an einen der Berater der Versicherung.

Welche Hausratversicherung für Sie am besten ist, können nur Sie selbst wissen: Haben Sie weder Aquarium noch Wasserbett, müssen Sie sich nicht gegen die entsprechenden Schäden absichern lassen.

Leben Sie hingegen in einem Gebiet, in dem es häufig zu Überschwemmungen kommt, ist die Option des Überschwemmungsschutzes durchaus sinnvoll.

Wichtig ist, dass Sie die jeweiligen Klauseln der Versicherer sorgfältig lesen. Sind Sie in der einen oder anderen Hinsicht unsicher – etwa, was Ihr Arbeitszimmer oder die Einbauküche betrifft – sollten Sie das Gespräch mit einem Berater der Versicherung suchen.

Vergleichen Sie sorgfältig die Leistungen und die Preise. So finden Sie schließlich die Versicherung, die für Ihre Bedürfnisse am besten passt.

7. Die beste Unwetter-Versicherung fürs Eigenheim

herbstgewitter

Heftiges Herbstgewitter mit Blitzen.

Wenn die Tage immer kürzer, das Wetter immer schlechter und der Wind immer stärker wird, dann ist eine gute Versicherung meist die letzte Rettung.

Immer öfter hören wir davon, dass Keller überschwemmt werden, Dächer vom Wind und Scheiben von umstürzenden Bäumen zerstört werden.

Gerade im Herbst erhöt sich das Sturmrisiko enorm. Da ist guter Rat oft teuer. Deshalb besser schon vorher absichern.

7.1. Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm auf, in der Regel auch für Folgeschäden. So ist man für im Falle eines Neuaufbaus oder einer Sanierung abgesichert und bekommt volle finanzielle Erstattung.

Die Kosten für diese Versicherung schwanken enorm: Wenn Sie in einer Gegend wohnen, wo es häufiger zu Sturmschäden kommt, müsst Ihr leider mit höheren Kosten rechnen. Besitzer von Massivbau-Häusern hingegen können mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme rechnen.

7.2. Wann zahlt die Versicherung?

Es muss schon ordentlich winden, damit die Versicherung greift. Minimum ist Windstärke 8. Das sind 62 Stundenkilometer. Erst dann werden abgedeckte Dachziegel oder Schäden durch umgefallene Bäume übernommen.

Auf dwd.de können Sie zuverlässige Daten finden. Außerdem müssen Sie die Schäden gut dokumentieren: Also schnappen Sie sich Fotoapparate und Videokameras und halten alles fest, was anders aussieht als vor dem Unwetter.

» Mehr Informationen

7.3. Spezialfälle

Aber Achtung: Wie überall bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel! Schäden, die durch morsche Bäume entstanden sind, werden nicht übernommen. Auch für Fensterscheiben muss eine extra Glasversicherung vorliegen.

Informieren Sie sich auch vorher, ob die sogenannte Überspannungsschäden, also durch Blitzeinschlag außer Gefecht gesetzte Elektrogeräte, mit abgedeckt sind.

Wenn Sie also in einer Gegend wohnen, in der es häufiger zu heftigen Gewittern und Stürmen kommt, oder Sie generell einfach lieber auf der sicheren Seite seid, dann schließen Sie besser direkt eine Wohngebäudeversicherung ab.

Im schlimmsten Fall verlieren Sie dann zwar Ihr Haus, aber nicht Ihre Existenz!

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