Bauabnahme: Fünf Tipps zur erfolgreichen Bauabnahme beim Hausbau
Für viele Menschen in Deutschland ist der Bau des Eigenheims der größte Lebenstraum. Zugleich stellt ein solches Bauvorhaben eine große Herausforderung dar. Denn die Planung und Betreuung des Bauvorhabens wirft viele Fragen auf und Sie müssen fortlaufend wichtige Entscheidungen treffen. Wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, können Sie es vermutlich kaum erwarten endlich in Ihr neues Haus einzuziehen. Jedoch müssen Sie noch einen letzten wichtigen Schritt meistern: die Bauabnahme.
Bei der Bauabnahme bestätigt der Bauherr offiziell, dass das Bauunternehmen zufriedenstellend gearbeitet hat und übernimmt die Verantwortung für alle weiteren Mängel und Schäden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie als Bauherr vor dem Abnahmetermin gut informiert und vorbereitet sind.
In diesem Ratgeberartikel stellen wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen, Informationen rund um den Ablauf, sowie eine Checkliste mit den acht wichtigsten Kontrollpunkten für die Bauabnahme, zur Verfügung.
1. Der Ablauf von Baumaßnahmen ist oft der gleiche
Der Ablauf eines Bauprojekts läuft in den meisten Fällen sehr ähnlich ab. Dabei spielt es rechtlich gesehen keine Rolle, ob es sich um einen kompletten Neubau, eine Sanierung oder um ein Fertighaus handelt. Es ist in jedem Fall ratsam, einen Sachverständigen wie den Fertighausexperten zu engagieren, der Sie über den gesamten Bauprozess begleitet und fachkundig beraten kann.

Dokumentieren Sie sorgfältig und genau alle Mängel, die Ihnen bei der Baubegehung auffallen.
Die Bauabnahme ist nur ein wichtiger Meilenstein von vielen im Prozess der Baumaßnahmen. Damit Sie keinen Schritt auslassen, haben wir das Prozedere einmal übersichtlich aufgelistet:
- Bauvertrag abschließen: Im Bauvertrag ist detailliert dokumentiert, welche Leistungen vom Bauunternehmen zu erbringen sind.
- Die Baubegehung: Spätestens vor dem Abnahmetermin sollten Sie die Baustelle einmal betreten und kontrollieren. Jedoch ist es als Bauherr sowohl Ihr Recht als auch Ihre Pflicht, die Baustelle während des gesamten Bauprozesses regelmäßig aufzusuchen. Das ist auch in Ihrem Interesse, denn je früher Sie Mängel bemerken, desto einfacher können diese noch behoben werden.
- Die Bauabnahme: Bei diesem Termin treffen sich der Bauherr und der Bauleiter der Baustelle und begehen gemeinsam die Baustelle. Auch hier ist es ratsam, einen Sachverständigen dabei zu haben. Er überprüft, ob alle Mängel beseitigt worden sind und die Bauleistung zufriedenstellend erbracht wurde. Zudem kann er i.d.R. gut einschätzen, ob eine Verweigerung der Bauabnahme in Ihrem Fall sinnvoll und gerechtfertigt ist.
- Mit Abschluss der Bauabnahme beginnt der Gewährleistungszeitraum von fünf Jahren. Während dieser Zeit können Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme nicht festgestellt wurden, angezeigt werden. Jedoch liegt nun die Beweislast beim Bauherren. Entdeckt der Bauherr also erst nach der Abnahme einen Mangel, muss er beweisen, dass nicht er, sondern die Baufirma dafür verantwortlich ist.
- Eine vollständige Bezahlung oder der Einzug ins neue Haus gilt rechtlich als offizielle Bauabnahme. Haben Sie also etwas Geduld und warten Sie bis alle Mängel zu Ihrer Zufriedenheit beseitigt wurden, bevor Sie die Schlussrechnung begleichen und sehen Sie von einem Einzug vor der Bauabnahme ab.
2. Rechtliche Hintergründe der Bauabnahme
Die behördliche Bauabnahme
Die behördliche Bauabnahme durch das Bauamt erfolgt in der Regel nur bei größeren Bauprojekten. Hierbei wird vor allem kontrolliert, ob Bauvorgaben im öffentlich-rechtlichen Sinne eingehalten wurden. Beim Bau Ihres Eigenheims ist dies also irrelevant.
Die Bauabnahme ist gesetzlich verpflichtend. Bauverträge sind rechtlich gesehen Werkverträge. Laut BGB ist der Bauherr dazu verpflichtet, das Werk abzunehmen, sofern es vertragsgerecht hergestellt wurde. Die Bauabnahme ist also eine einseitige Erklärung des Bauherrn.
Gleichzeitig macht der Bauherr mit der Abnahme sein Recht geltend, zu überprüfen, ob die Werkleistung wie vereinbart erbracht wurde. Mit der Unterschrift des Bauherrn bestätigt dieser die vom Bauunternehmer erbrachte Werkleistung als zufriedenstellend und mangelfrei.
3. Die Bauabnahme kann verweigert werden

Lassen Sie sich von einem Experten beraten, bevor Sie den Bauvertrag oder das Abnahmeprotokoll unterschreiben.
Bemerkt der Bauherr Mängel, wird die Abnahme in den meisten Fällen bis zu einer vereinbarten Frist verschoben.
Diese Mängel müssen Sie im Abnahmeprotokoll dokumentieren und einen neuen Abnahmetermin vereinbaren. Bis zu dem neuen Termin ist das Bauunternehmen dazu verpflichtet, die Mängel zu beheben.
Sollten Sie den Bau trotz bestehender Mängel offiziell abnehmen, ist die Baufirma nicht mehr dazu verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beseitigen.
4. Vor-und Nachteile einer Betreuung durch einen Sachverständigen
Wie bereits erwähnt, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, sich von einem Experten beraten zu lassen. Hier erfahren Sie alle Vor- und Nachteile auf einen Blick:
- Vorteile
- Kompetente Beratung in fachlichen Fragen
- Gewisse Absicherung bei Entscheidungen
- Kommunikation mit Bauleiter auf Augenhöhe möglich
- Von Erfahrung des Experten profitieren
- Nachteile
- Evtl. hohe Kosten
- Evtl. zeitaufwändig (Termine finden, Rat einholen etc.)
- Bei kleineren Projekten evtl. nicht nötig
5. Abnahmeprotokoll: die Checkliste
Normalerweise bereitet das Bauunternehmen die Übergabe vor und bringt das Abnahmeprotokoll mit. Hierfür gibt es keine bestimmten Vorlagen. Achten Sie jedoch darauf, dass folgende Informationen aufgeführt sind:

Das Warten zahlt sich aus: Bis zur Abnahme oder Einzug werden Mängel auf Kosten des Bauunternehmens beseitigt.
- Teilnehmer der Baustellenbegehung
- Ort und Datum der Bauabnahme
- Datum und Auftragsnummer des Bauvertrages
- Die abzunehmenden Leistungen seitens der Baufirma
- Zeitpunkt des Beginns, sowie Fertigstellung der abzunehmenden Leistung
- Dokumentation aller Mängel
- Terminvereinbarung zur zweiten Bauabnahme, falls noch Mängel beseitigt werden müssen
- Der Bauherr behält sich seine Rechte und Ansprüche wegen festgestellter Mängel, sowie Vertragsstrafen vor
Dieses Dokument muss abschließend von beiden Parteien unterschrieben werden.
Stillschweigende Abnahme: Bestehen Sie in jedem Fall auf einen offiziellen Abnahmetermin mit rechtswirksamen Abnahmeprotoll. Andernfalls kann die Abnahme stillschweigend erfolgen und vor Gericht als offiziell bestätigt gedeutet werden.
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