Brandschutz

Rauchen in der Wohnung: Was ist erlaubt und was verboten?

  • Wieso kann Rauchen in der Wohnung problematisch sein? Bei nicht ausreichender Belüftung lagern sich gesundheitsschädliche Partikel umso stärker in den eigenen vier Wänden an. Zudem sind vergilbte Wände und ein unangenehmer Geruch die Folge, außerdem besteht ein höheres Risiko für einen Wohnungsbrand.
  • Darf im Mietvertrag ein Rauchverbot festgehalten werden? Eine solche Regelung ist nur in einer Individualvereinbarung im Mietvertrag zulässig, nicht jedoch als vorformulierte Klausel, da das Rauchen in der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt.
  • Welche Rechte haben Mieter, die sich durch das Rauchen anderer gestört fühlen? Die Urteile, die auf Klagen von sich gestört fühlenden Mietern gesprochen wurden, fallen je nach Einzelfall unterschiedlich aus. Grundsätzlich gilt unter Nachbarn aber das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, sodass oft ein Kompromiss gefunden werden muss.

aschenbecher neben person am laptop

Obwohl die Zahlen des Nikotinkonsums in Deutschland immer weiter sinken, machen Raucher hierzulande immer noch 28 Prozent der Bevölkerung aus. In den meisten öffentlichen Gebäuden ist es allerdings, abgesehen von ausgezeichneten Raucherräumen, verboten, sich eine Zigarette anzuzünden. Doch wie sieht es innerhalb der eigenen Wohnung aus? Wir verraten Ihnen, welche Regeln Sie als Raucher im eigenen Zuhause einhalten müssen, wie Ihre Rechte als Mieter aussehen und wie weit das Nichtraucherschutzgesetz in Ihr Privatleben eingreifen darf.

1. Welche Auswirkungen hat das Rauchen in der Wohnung?

Zunächst einmal ist zu klären, warum das Rauchen in der Wohnung problematisch sein kann. Der ausgestoßene Zigarettenrauch kann sich innerhalb eines geschlossenen Gebäudes nicht vollständig abbauen und lagert sich daher in Tapeten, Möbeln, Teppichböden und Co. ab. Die Materialien nehmen also Rauchpartikel auf und bilden eine Nikotinschicht, die kombiniert mit Luftbestandteilen zu weiteren krebserregenden Stoffen reagiert.

Werden diese Stoffe und Rauchpartikel dann von Dritten über die Atemwege, den Mund oder die Haut aufgenommen, handelt es sich bereits um eine Form des Passivrauchens, welche das Risiko für einen Schlaganfall um 20 – 30 Prozent erhöht, anfälliger für Infekte macht und Atemwegserkranken sowie Kopfschmerzen und Schwindelanfälle auslösen kann.

Neben den gesundheitlichen Folgen, verursacht starkes Rauchen in der Wohnung außerdem einen gelben, unansehnlichen Belag auf Wänden und Decken, der sich nicht ganz einfach wieder entfernen lässt. Und auch der Zigarettengeruch, der besonders von Nichtrauchern als sehr unangenehm empfunden wird, ist nach einiger Zeit nicht mehr durch simples Lüften loszuwerden.

Raucher von E-Zigaretten sind bei diesem Aspekt klar im Vorteil: Der Dampf der E-Zigarette bewirkt im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette keinen so starken, lang anhaltenden Geruch. Mögliche Ablagerungen, die durch das Dampfen in der Wohnung entstehen, fallen deutlich geringer aus und lassen sich zudem leichter entfernen.

Weiterhin geht vom Rauchen in der Wohnung auch ein zusätzliches Gefahrenpotenzial aus, da die Zigarettenglut mit einer Temperatur von bis zu 425 Grad Celsius leicht einen Wohnungsbrand auslösen kann. Gehen Sie daher nie leichtfertig mit der Gefahr um und achten Sie darauf, dass Zigaretten richtig ausgedrückt und nur vollständig erloschene Stummel in der Mülltonne entsorgt werden.

ausgedrückte, noch qualmende zigarette

Eine nicht sorgfältig ausgedrückte Zigarette kann schnell zur Gefahrenquelle werden.

2. Vereinbarungen im Mietvertrag: Diese Klauseln sind erlaubt

Mit einem Mietvertrag gehen Sie als Mieter einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen Ihnen und dem Vermieter ein. Doch nicht jeder erstellte Vertrag ist mieterfreundlich und zudem können unwirksame Klauseln darin enthalten sein. Wir lassen Sie wissen, welche Regelungen im Bezug auf ein Raucherbot laut Mietrecht zulässig und welche verboten sind.

2.1. Allgemeines Rauchverbot im Mietvertrag ist nicht erlaubt

Auskunft über das Rauchen bei der Wohnungssuche

Ob Sie bei der Wohnungssuche vom Vermieter gefragt werden dürfen, ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind, wurde vom Bundesgerichtshof noch nicht abschließend geklärt. Von Datenschützern werden solche Fragen allerdings als unzulässig gewertet, da der Schutz der Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung des Mieters Vorrang hat.

Grundsätzlich gilt, dass das Rauchen zum vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung zählt, sei es auf Balkon, Terrasse oder aber in Innenräumen. Es gehört also zu den privaten Rechten, welche nicht pauschal durch eine Klausel im Mietvertrag eingeschränkt werden dürfen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Sonderfälle, die dabei beachtet werden müssen.

Steht also eine vorformulierte Regelung bezüglich des Rauchverbots in Ihrem Mietvertrag, können Sie diesen unterschreiben, müssen sich aber nicht an die Regelung halten. Laut Bundesgesetzhof würde ein solches Verbot eine Beeinträchtigung der Vertragsrechte darstellen und den Mieter unangemessen benachteiligen. Es wäre somit nicht zulässig. Dementsprechend ist auch die Tatsache, dass in der Wohnung geraucht wurde, keine Berechtigung für den Vermieter, etwas von der Kaution abzuziehen.

2.2. Individualvereinbarung über das Rauchverbot ist rechtmäßig

Ein Rauchverbot in der Wohnung kann dennoch zulässig sein, wenn ein solches individuell zwischen Mieter und Vermieter vereinbart wurde. Das bedeutet, der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter ist nicht formularmäßig gehalten, sondern individuell formuliert oder eine Kombination aus Individual- und Formularvertrag. Über eine solche Individualvereinbarung kann auch das Rauchen auf dem Balkon oder der Terrasse verboten werden.

Hinweis: Wird das individuell vereinbarte Rauchverbot mit einer formularmäßigen Klausel kombiniert im Mietvertrag festgehalten, tritt ein Summierungseffekt ein und entweder eine oder sogar beide Klauseln können als unwirksam angesehen werden. Im Zweifel sollten Sie sich diesbezüglich von einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.

2.3. Rauchverbote auf Gemeinschaftsflächen sind zulässig

Wieder anders sieht es mit einem Rauchverbot im Treppenhaus, im Keller, Aufzug oder anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen im Mietshaus aus. Eine solche Regelung kann beispielsweise durch die Hausordnung festgelegt sein, die als Teil des Mietvertrags gilt.

Ist dort ein Rauchverbot für Gemeinschaftsflächen definiert, so ist dieses rechtmäßig und Mieter haben sich an dieses zu halten. Verstöße können mit Abmahnungen und bei sich nicht ändernden Verhaltensweisen mit der Kündigung geahndet werden.

frau sitzt mit zigarette am tisch

Das Rauchen innerhalb der Wohnung kann nur mit einer individuellen Vereinbarung im Mietvertrag reglementiert werden.

3. Rechte des Mieters und der Nachbarn

Als Mieter haben Sie also, insofern keine Individualvereinbarungen getroffen wurden, in dem von Ihnen gemieteten Wohnraum das Recht zu Rauchen, da dieses grundsätzlich in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fällt. Raucher und Nichtraucher sind rechtlich, trotz Nichtraucherschutzgesetzt, gänzlich gleichgestellt. Doch fühlen sich andere Vermieter im Haus oder etwaige Nachbarn durch den Zigarettenrauch gestört, so können diese den rauchenden Mieter zur Beschränkung auffordern.

älterer mann steht am fenster und raucht pfeife

Ob Pfeife, Shisha oder Zigarette – das Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich erstmal erlaubt.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Nachbar nachweislich wesentlich durch das Rauchverhalten des Mieters innerhalb des Wohnraumes beeinträchtigt wird. Und selbst wenn eine derartige Störung nachgewiesen werden kann, kann es einem Mieter meist nicht vollständig verboten werden, zu rauchen.

In einem solchen Fall gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, welches meist zu einer Gebrauchsregelung führt. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass das Rauchen auf dem Balkon nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist und dem anderen Nachbarn somit Zeiträume freigeräumt werden, in denen er nicht von dem Rauch des Mieters gestört werden kann.

Die Rechtsurteile im Bezug auf Belästigungen durch das Rauchen fallen jedoch je nach individuellem Fall unterschiedlich aus. Anschließend erhalten Sie eine Übersicht über bereits gefällte Urteile zu bestimmten Einzelfällen:

Einzelfall Urteil
Ein Nachbar raucht bis zu 20 Zigaretten täglich auf dem Balkon der unteren Etage, während Zigarettenrauch nach oben zieht. Die oberen Mieter fühlen sich dadurch erheblich gestört und klagen den Nachbarn an. Der Rauch wird von den Klägern als wesentliche Beeinträchtigung empfunden und es wird auf das Gebot der Rücksichtnahme zurückgegriffen. Geregelte Zeitabschnitte sorgen für rauchfreie Zeiten auf dem Balkon der Verklagten.
Ein Mieter raucht innerhalb der Wohnung und lüftet dabei nur selten über die Fenster. Der Zigarettengeruch zieht dabei regelmäßig ins Treppenhaus, was für die übrigen Mieter als unangenehm empfunden wird. Der Vermieter kündigt daraufhin das Mietverhältnis. Die Kündigung wurde in diesem Fall als zulässig beurteilt, da die Geruchsbelästigung vom Mieter durch einfache Maßnahmen verhindert werden könnte (z. B. Lüftung durch Fenster) und durch sein Verhalten eine Störung des Hausfriedens verursacht wird.
Ein Mieter beklagt, dass das Fenster nachts nicht mehr geöffnet werden kann, da ansonsten der Nikotinrauch eines Nachbarn in seine Wohnung hineinzieht. Er fordert daraufhin eine Mietminderung. Eine Mietminderung ist möglich, wenn bauliche Mängel vorliegen, die dafür sorgen, dass der Rauch besonders stark in die Wohnung zieht. Ebenso ist eine Minderung möglich, wenn die Belastung besonders hoch ist. Bei nachweislich geringem Zigarettenrauch erfolgt jedoch keine Mietminderung.
Eine Raucherwohnung wird mit Nikotin-Ablagerungen auf Wänden, Fensterrahmen, Türen etc. beim Auszug überlassen. Der Vermieter fordert daraufhin Schadensersatz vom ehemaligen Mieter. Die verursachten Ablagerungen gehören zum vertragsgemäßen Verbrauch. Sind im Mietvertrag also keine Schönheitsreparaturen seitens des Mieters auferlegt, so wird der Vermieter nicht unangemessen benachteiligt. Reichen die einfachen Schönheitsreparaturen nicht aus, (z. B. bei Wohnungen von exzessiven Rauchern) kann der Mieter aber zum Schadensersatz verpflichtet werden.

Oftmals ist auch die Frage, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wenn in der Gegenwart von Kindern geraucht wird. Tatsächlich ist es bisher noch nicht gesetzlich geregelt worden, ob in der Wohnung oder etwa im Auto geraucht werden darf, wenn Kinder anwesend sind. Dennoch raten wir dringlichst dazu, Kinder vom Zigarettenrauch fernzuhalten. Einerseits ihrer Gesundheit zuliebe, aber auch, um die Vorbildfunktion von Erwachsenen den Kleinen gegenüber aufrechtzuerhalten.

Die Gefahren des Passivrauchens existieren übrigens auch für Haustiere. Hunde und Katzen, die dem Zigarettenqualm täglich ausgesetzt sind, haben ein deutlich höheres Krebsrisiko und auch Kleintiere wie Kanarienvögel leiden unter dem Rauchen in der Wohnung.

kind hält sich im auto die nase zu während der vater zigarette raucht

Kinder sollten in jedem Fall vor Zigarettenrauch und den Folgen des Passivrauchens geschützt werden.

4. Tipps, um Gerüche und Beläge in der Wohnung zu beseitigen

Wenn Sie innerhalb der Wohnung rauchen, möchten Sie vielleicht dennoch die eigenen vier Wände gelegentlich von Ablagerungen und unangenehmen Gerüchen befreien. Besonders Vorhänge und Polster sind anfällig für Vergilbungen und die Aufnahme von Nikotingeruch. Um Gardinen zu reinigen, können sie meist einfach in die Waschmaschine gegeben werden und ggf. vorab mit lauwarmem Wasser und Backpulver eingeweicht werden. Polster können mit einem Feuchtsauger gereinigt werden oder mit Natron behandelt werden.

wischer im treppenhaus

Mit einer regelmäßigen Grundreinigung und ordentlicher Lüftung können Gerüche in Zaum gehalten werden.

Damit sich Nikotinablagerungen nicht im Boden festsetzen sollte dieser ganz einfach regelmäßig gewischt werden. Bei der Reinigung von Laminat und Parkett ist dabei zu beachten, dass der Boden nicht zu nass gewischt werden sollte. Teppiche können mit speziellen Reinigungsschäumen von Ablagerungen befreit werden oder aber zur professionellen Reinigung gegeben werden.

Die beste Vorbeugung gegen Nikotingeruch und Vergilbungen in der Wohnung ist jedoch, auf dem Balkon oder am geöffneten Fenster zu rauchen und nach jeder Zigarette ordentlich zu lüften. Hilft das bereits nicht mehr, kann mit einem Luftreiniger mit Aktivkohlefilter den lästigen Gerüchen den Kampf angesagt werden.

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