
Die Nutzung von erneuerbaren Energien wird, bedingt durch Klimawandel und hohe Strompreise, immer attraktiver. Eigenständig Strom zu produzieren und so einen Teil des Strombedarfs selbstständig zu decken, kann langfristig die Stromkosten senken. Außerdem können Sie so die Abhängigkeit vom Stromanbieter bzw. von Strompreisschwankungen reduzieren und zu einer grüneren Energieproduktion beitragen.
Wenn Sie ein Eigenheim haben, können Sie in der Regel selbst darüber entscheiden, ob Sie eine Solaranlage auf dem Dach oder auf der Garage anbringen möchten, doch als Mieter einer Wohnung gilt es, einige rechtliche Angelegenheiten zu beachten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie als Mieter haben und welche Arten von Solaranlagen in Betracht gezogen werden können.
1. Welche Nutzungsmöglichkeiten von Solarenergie in Wohnungen gibt es?
Wenn Sie in einem Mietobjekt Solarenergie nutzen möchten, kommen je nach Wohnsituation verschiedene Montageorte infrage:
- auf dem Balkon
- auf der Terrasse
- im Garten
- an der Hauswand
- auf dem Dach
Bei der Entscheidung über eine spezifische Anlage kommt es neben dem Kostenfaktor aber auch auf die individuellen Gegebenheiten der Wohnung an. In jedem Fall sollte die Solaranlage so positioniert werden, dass sie möglichst viel direktes Sonnenlicht abbekommt, um effizient Solarstrom für Ihr Zuhause zu produzieren.
Ein Balkonkraftwerk besteht meist aus einem Wechselrichter sowie einem oder mehreren Solarmodulen, die beispielsweise am Balkongeländer befestigt oder auf Terrasse bzw. Gartenfläche aufgestellt werden. Wie viele Module sinnvoll sind, hängt vor allem vom verfügbaren Platz, der Ausrichtung, möglichen Verschattungen und den geltenden Leistungsgrenzen ab. Für Balkonkraftwerke gelten derzeit maximal 2.000 Watt Modulleistung und 800 Watt Wechselrichterleistung.

Ein Balkon kann durch Solarpaneele nicht nur begrünt, sondern auch funktional genutzt werden – etwa wenn keine eigene Dachfläche zur Verfügung steht.
Der erzeugte Strom wird dann in das Wohnungsnetz eingespeist und kann von eingeschalteten Geräten wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Fernseher genutzt werden.
Hinweis: Das Balkonkraftwerk wird über einen geeigneten Stecker mit dem Stromkreis verbunden. Wichtig ist ein sicherer Anschluss ohne Mehrfachsteckdose.
Möchten Sie den erzeugten Strom nicht sofort verbrauchen, können Sie je nach System einen Speicher ergänzen. Dieser speichert überschüssige Energie, sodass sie später genutzt werden kann, etwa abends oder nachts. Je nach Aufbau kommen dafür unterschiedliche Speicherlösungen infrage, etwa kompakte Powerstations wie die EcoFlow Delta 3 Plus. Wichtig ist dabei, dass der Speicher technisch zum Balkonkraftwerk passt und die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt. Vor dem Kauf sollten Sie daher prüfen, ob das jeweilige System für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist.
Hinweis: Unter Umständen ist es auch möglich, als Mieter eine größere Anlage zu installieren, die beispielsweise großflächig auf dem Dach angebracht wird. Auch dafür ist eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Eigentümergemeinschaft nötig.
2. Welche Rechte haben Mieter?
Da die Mietwohnung Eigentum des Vermieters ist, sollten Mieter die Montage einer Solaranlage vorab abstimmen und sich die Zustimmung einholen. Bei Steckersolargeräten ist die Rechtsposition von Mietern jedoch gestärkt: Die Erlaubnis darf nicht ohne Weiteres verweigert werden, sofern die Maßnahme für den Vermieter zumutbar ist. Streitpunkte können zum Beispiel die Art der Befestigung, mögliche Eingriffe in die Bausubstanz oder Sicherheitsfragen sein. Auch optische Vorgaben können dabei eine Rolle spielen; eine Ablehnung allein wegen der Optik ist bei Steckersolargeräten aber nicht automatisch zulässig.
Tipp: In einigen Fällen wird bereits im Mietvertrag eine Regelung zur Installation einer Solaranlage festgehalten. Lesen Sie also in jedem Fall vor der genaueren Planung Ihren Mietvertrag durch. Dennoch sollten Sie auch in diesem Fall mit Ihrem Vermieter in Kontakt treten, um Absprachen problemlos abwickeln zu können.

Solarmodule am Balkon verändern auch das Erscheinungsbild von Wohnhäusern – ein Punkt, der bei gemeinschaftlich genutzten Gebäuden oft mitgedacht wird.
Installiert der Vermieter eine PV-Anlage auf dem Hausdach, betrifft dies grundsätzlich sein Eigentum bzw. die Gebäudetechnik. Mieter sind dadurch jedoch nicht automatisch verpflichtet, den erzeugten Strom abzunehmen. Ob sich Solar- oder Mieterstrom lohnt, hängt vom konkreten Angebot und den vertraglichen Konditionen ab.
Als Mieter eines Einfamilienhauses kommen zwei Arten von Pachtverträgen infrage, um privat erzeugte Solarenergie nutzen zu können:
| Pachtverhältnis | Leistungen |
|---|---|
| Pachtung des Daches durch Mieter |
|
| Verpachtung der Solaranlage durch Vermieter |
|
Hinweis: Auch wenn Mieter und Vermieter der Installation einer Solaranlage zustimmen, sollte vorab geprüft werden, ob durch Reflexionen Störungen für Nachbarn entstehen können.
Vor und nach der Installation müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Balkonkraftwerke innerhalb der geltenden Leistungsgrenzen nicht mehr erforderlich.
- Ist noch ein alter Stromzähler vorhanden, prüft der Messstellenbetreiber nach der Registrierung, ob ein Austausch nötig ist. Der Betrieb des Balkonkraftwerks muss dafür in der Regel nicht abgewartet werden.
Hinweis: Analoge Stromzähler sollen bis 2032 schrittweise durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden. Verantwortlich dafür ist der zuständige Messstellenbetreiber.
3. Wie sinnvoll ist die Nutzung von Solarenergie in Wohnungen?
Um den tatsächlichen Nutzen der Solarenergie zu berechnen, sollten alle Kosten dem erwarteten Stromertrag gegenübergestellt werden. Dazu zählen etwa die Anschaffungs- und Installationskosten der Solaranlage sowie gegebenenfalls eines Speichers. Auch der Aufwand für Planung, Montage, Abstimmung mit dem Vermieter und die benötigte Zeit sollten berücksichtigt werden.

Ob sich Solarstrom für eine Wohnung lohnt, hängt stark davon ab, wann und wie viel Strom im Haushalt tatsächlich verbraucht wird.
Gerade bei hohen oder schwankenden Strompreisen kann selbst erzeugter Solarstrom eine sinnvolle Ergänzung sein. Da sich so auch der Strombezug aus dem Netz verringert, können die Stromkosten generell gesenkt werden. Je nach Anschaffungskosten, Standort, Sonneneinstrahlung und Eigenverbrauch kann sich eine Anlage so nach einigen Jahren amortisieren.
Tipp: Erneuerbare Energien haben einen positiven Effekt auf den CO₂-Ausstoß und den Verbrauch fossiler Brennstoffe, sodass Sie zusätzlich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
4. Welche Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten gibt es?
Einige Bundesländer, Städte oder Kommunen fördern Balkonkraftwerke. Die Höhe und Verfügbarkeit der Zuschüsse unterscheiden sich jedoch stark und sollten vor dem Kauf geprüft werden. Auch auf Bundesebene gibt es weitere finanzielle Vorteile bzw. Fördermöglichkeiten. Für viele PV-Anlagen, wesentliche Komponenten und Batteriespeicher gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Bei größeren PV-Anlagen kann zusätzlich eine Einspeisevergütung für überschüssigen Strom relevant sein. Bei Balkonkraftwerken steht dagegen meist der direkte Eigenverbrauch im Vordergrund.
Über die KfW können außerdem unter bestimmten Voraussetzungen Kredite für Photovoltaik-Anlagen infrage kommen. Die aktuellen Konditionen sollten allerdings ebenfalls vorab geprüft werden.
Wenn Sie die rechtlichen Vorgaben klären und die Anlage passend zur Wohnsituation auswählen, können Sie Solarenergie auch als Mieter sinnvoll nutzen. Entscheidend sind eine gute Planung, realistische Erwartungen und eine saubere Abstimmung mit Vermieter und Netzvorgaben.
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