Rauchmelder - Rauchwarnmelder im Brandschutz

Rauchmelder retten Leben
Brandschutz
Etwa 600 Menschen sterben pro Jahr durch Wohnungsbrände. Dabei sind die Flammen nicht die eigentliche Gefahr: Die meisten Opfer werden durch giftige Rauchgase hervorgerufen, die teils bereits nach kurzer Inhalationszeit zum Tod führen können.
Rauchmelder sind daher nicht auf die Erkennung der Flammen, sondern auf die Erkennung der Rauchgase ausgerichtet. Bereits geringe Konzentrationen lösen einen Alarm aus und verhüten Schlimmeres.
Doch wie werden Rauchmelder richtig installiert, wer muss Rauchmelder installieren und wie vermeidet man häufige Fehlalarme? All dies klärt dieser Artikel kompakt und verständlich auf.
Batterie- oder netzbetriebene Rauchmelder?
Bei der Entscheidung zwischen netz- oder batteriebetriebenen Rauchmeldern spielen vor allem Kosten- und Installationsaufwand eine große Rolle. Sicher sind bei regelmäßiger Wartung beide Konzepte – auch netzbetriebene Rauchmelder sind nicht wartungsfrei und müssen getestet und gereinigt werden.

Für die Installation eines Rauchmelders in bereits bestehenden Wohnräumen durch Mieter, Vermieter oder Eigentümer sind Rauchmelder mit Batteriebetrieb die ökonomischste Wahl. Allerdings sollte hier auf ein Qualitätsfabrikat und vor allem auf die Verwendung einer Qualitätsbatterie geachtet werden: Die Unterschiede zwischen Discount- und Markenbatterien zeigen sich vor allem in der Dauer der Wartungsperiode des Rauchmelders.
Etwa 600 Menschen sterben pro Jahr durch Wohnungsbrände. Dabei sind die Flammen nicht die eigentliche Gefahr: Die meisten Opfer werden durch giftige Rauchgase hervorgerufen, die teils bereits nach kurzer Inhalationszeit zum Tod führen können.
Rauchmelder sind daher nicht auf die Erkennung der Flammen, sondern auf die Erkennung der Rauchgase ausgerichtet. Bereits geringe Konzentrationen lösen einen Alarm aus und verhüten Schlimmeres.
Doch wie werden Rauchmelder richtig installiert, wer muss Rauchmelder installieren und wie vermeidet man häufige Fehlalarme? All dies klärt dieser Artikel kompakt und verständlich auf.
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Rauchmelder richtig installieren
Ein wesentlicher Bestandteil des effektiven Schutzes durch Rauchmelder ist deren korrekte Installation. Rauchmelder sollten stets in der Mitte des Raumes an der Zimmerdecke installiert werden, so dass die Rauchgase den Melder schnell erreichen.

In den folgenden Zimmern von Neubauten und Neubauwohnungen müssen zwingend Rauchmelder installiert werden:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure zu Rettungswegen und Arbeitsräumen
Optional, aber sinnvoll ist eine Installation in diesen Räumen:
- Wohnzimmer
- Lager- und Abstellräume
- Kellerräume
Problematisch und oft mit Fehlalarmen verbunden ist die Installation in Küche und Badezimmer. Während im Badezimmer die Installation eines Rauchmelders aus brandschutztechnischer Sicht vernachlässigbar ist (FI-Schutzschaltung, wenige elektrische Leitungen, in der Regel Fliesen an Wand und Boden) ist der Einsatz von Rauchmeldern in der Küche umstritten.
Rauchmelder in der Küche?
Rauchmelder arbeiten nach dem fotoelektrischen Prinzip. Wie im Bild erläutert, dringt der Rauch oder Dampf in das Gerät ein, stört den Lichtfluss zwischen der Fotozelle und dem Reflektor und löst bei einem bestimmten Sollwert den Alarm aus.

Somit „riecht“ der Rauchmelder das Rauchgas nicht, sondern er registriert lediglich eine Veränderung des Lichtbrechungsverhältnisses in seinem Gehäuseinnern. Sobald die Fotozelle von umherirrenden Lichtstrahlen getroffen wird, piept es – egal, ob es sich um harmlosen Wasserdampf oder um tödlichen Brandrauch handelt.
In der Küche treten beispielweise beim Öffnen der Ofentür oder der Spülmaschine oft große Mengen Dampf aus, die ohne weiteres einen Rauchmelder auslösen können. Auch moderne Entwicklungen der Rauchmeldertechnik können den Unterschied zwischen Dampf und Rauch nicht sicher erkennen.

In der Küche sollten Rauchmelder daher, wenn überhaupt, nur fern der Spülmaschine, der Spüle, des Herds oder anderen dampferzeugenden Geräten (z.B. einer Friteuse) angebracht werden. Die nötige Entfernung ist allerdings stark von den örtlichen Gegegebenheiten und den individuellen Kochgewohnheiten abhängig.
Wer einen Rauchmelder in der Küche installiert hat und gern dünstet, dampfgart oder scharf anbrät, wird die Installion wohl recht bald wieder rückgängig machen. Von der gesetzlichen Installationsvorschrift sind Rauchmelder in der Küche in jedem Fall ausgenommen.
Regelmäßiger Test der Rauchmelder
Rauchmelder sollten, unabhängig von ihrer Spannungsversorgung, regelmäßig auf ihre Funktion überprüft werden. Dazu halten die meisten Rauchmelder einen Testknopf bereit, der nach kurzem oder längerem Druck einen Testton oder ein Blinklicht erzeugt. Wie genau die Funktion getestet wird, sollte der Bedienungsanleitung des Rauchmelders entnommen werden. Der Test der Rauchmelder sollte monatlich erfolgen.
Bei dieser Gelegenheit empfiehlt es sich auch, den Rauchmelder von Staub und Spinnweben zu befreien, so dass die Rauchgase im Brandfall sicher in das Gerät eindringen können. Selbstverständlich sollte ein Rauchmelder niemals überstrichen oder abgeklebt werden. Rauchmelder, die über keine Testeinrichtung mittels eines Knopfes oder ähnlicher Bedienungseinrichtungen getestet werden können, sind auch mit einem Prüfgas testbar. Dieses löst binnen weniger Sekunden den Alarm aus – sollte dieser ausbleiben, ist der Rauchmelder aus Sicherheitsgründen zu ersetzen.

Rauchmelder ohne Bohren anbringen
Nicht jeder Vermieter sieht es gern, wenn die Decke angebohrt wird – manchmal sind auch die baulichen Gegebenheiten für eine solche Montage unzureichend.
Für eine lärm- und staubfreie, saubere und schnelle Anbringung des Rauchmelders an der Decke gibt es eine interessante Lösung: Das magnetische Montagesystem Magnetolink hält Rauchmelder und Gewichte bis zu 15 kg an der Decke, erhältlich ist es bei Amazon.
Durch die hohe Tragkraft ist das System natürlich auch für andere Deckenmontagen geeignet.
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Rauchmelderpflicht für Privathaushalte
Die meisten Brandopfer sterben im Schlaf: Durch die Ausschaltung des Geruchssinns während der Ruhestunden werden Rauchgase in der Wohnung nicht wahrgenommen. Die Folge: 70 Prozent der Brandopfer in Deutschland werden nachts überrascht.
Jährlich entstehen in der Bundesrepublik Deutschland ca. 180.000 bis 200.000 Wohnungsbrände, dabei sind jedes Jahr zwischen 400 und 600 Opfern zu beklagen. Diesem Problem, abgesehen von den erheblichen Sachschäden, müssen die Bundesländer mit eigenen gesetzlichen Regelungen entgegentreten. In 12 von 16 Bundesländern sind diese bereits umgesetzt worden.
- Rauchmelder retten Leben – das ist eigentlich jedem verantwortungsbewussten Immobilienbesitzer klar. Dennoch ist die Rechtslage in Deutschland nicht eindeutig.
- Es gibt kein bundesweites Gesetz zur Regelung der Frage, wann Rauchmelder in Neubauten installiert und wann sie in Bestandsbauten nachgerüstet werden müssen.
- Unabhängig von der gesetzlichen Regelung gilt aber immer: Die Installation von Rauchmeldern ist in jeder Wohnung sinnvoll – die vergleichsweise geringen Kosten rechtfertigen den Einbau im Verhältnis zum Schadensfall immer!
Gesetzliche Vorschriften zur Installation von Rauchmeldern
Rauchmelder sind mittlerweile aus guten Gründen in vielen Bundesländern und auch international vorgeschrieben. Jüngstes Beispiel für die Einführung einer Rauchmelderpflicht ist das Land NRW, dessen neues Rauchmeldergesetz am 1. April 2013 in Kraft trat. Dabei wurde dem § 49 Landesbauordnung der neue Absatz 7 angefügt:
„(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), 2013/8
Rauchmeldergesetze bundesweit
Außer in Nordrhein-Westfalen besteht die Rauchmelderinstallationspflicht noch in den folgenden Bundesländern:
Bundesland | Rauchmelderinstallationspflicht |
---|---|
Bayern | Seit 2013, Übergangsfrist endete 2017 |
Bremen | Seit 2009, Übergangsfrist endete 2017 |
Hamburg | Seit 2006, Übergangsfrist endete 2010 |
Hessen | Seit 2005, Übergangsfrist endete 2014 |
Mecklenburg-Vorp | Seit 2006, Übergangsfrist endete 2009 |
Niedersachsen | Seit 2012, Übergangsfrist endete 2015 |
Rheinland-Pfalz | Seit 2003, Übergangsfrist endete 2012 |
Saarland | Seit 2004, bislang keine Regelung zur Nachrüstung |
Sachsen-Anhalt | Seit 2009, Übergangsfrist endete 2015 |
Schleswig-Holstein | Seit 2005, Übergangsfrist endete 2010 |
Thüringen | Seit 2008, bislang keine Regelung zur Nachrüstung |
Bislang haben lediglich Baden-Württemberg, Sachsen, Brandenburg und Berlin keine Rauchmelderpflicht eingeführt. In Baden-Württemberg bestehen allerdings Planungen für die Einführung einer Rauchmelderpflicht.Quelle: rauchmelder-lebensretter.de
Rauchmelder-Normen und Richtlinien
Den Aufbau eines Rauchmelders regelt die DIN EN 14604. In dieser Norm sind die Mindestanforderungen definiert – der Temperaturfunktionsbereich zwischen 0° und 55° Celsius, die elektromagnetische Verträglichkeit, die Lautstärke des Alarms, die Vernetzungsmöglichkeit mehrerer Geräte und vieles mehr. So müssen Rauchmelder auch mindestens 30 Tage nach dem Ende der Batterielaufzeit funktionieren und einen Alarmton von mindestens vier Minuten abgeben können – wichtig im Urlaub oder bei Krankenhausaufenthalten.
Die für die Anbringung und den Betrieb von Rauchmeldern relevante Anwendungsnorm DIN 14676 schreibt vor, dass jeweils in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein muss. Die Geräte sollen so angebracht, betrieben und gewartet sein, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann. Die Kontrolle bzw. die Wartung der Rauchmelder obliegt grundsätzlich dem Eigentümer bzw. dem Vermieter. Wenn die Wartung im Mietvertrag ausdrücklich auf den Mieter übertragen wird, muss dieser sie ausführen.
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Bildnachweise: legacy/unbekannt, vgl/ Riccardo Düring, 'Rauchmelder lassen sich leicht anbringen': djd/www.cautiex.de, 'Moderne Rauchmelder': djd/www.cautiex.de, 'Rauchmelder lassen sich leicht anbringen': djd/www.cautiex.de, 'Moderne Rauchmelder': djd/www.cautiex.de (chronologisch bzw. nach der Reihenfolge der im Kaufratgeber verwendeten Bilder sortiert)

Als gelernter Handwerker mit Spaß am Schreiben habe ich mein Hobby zum Beruf gemacht. Jetzt schreibe ich als freiberuflicher Redakteur Testberichte und Ratgeber rund um das Thema Heimwerken.
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