Umziehen

Erste eigene Wohnung: Günstig renovieren mit diesen 4 Tipps

Junges Pärchen zieht in die erste eigene Wohnung

Spartipps für die erste eigene Wohnung
  • Haushaltsbuch führen, um die genauen Ein- und Ausgaben zu kennen
  • Dadurch merkt man, wofür man zuviel ausgibt und woran man sparen kann
  • Scheine gibt man seltener aus als Kleingeld – das Kleingeld in einer Spardose sparen und sich von dem gesammelten Geld etwas gönnen

Sie beginnen eine neue Ausbildung oder Ihr Studium und müssen dazu die Stadt wechseln? Oder Sie wollen Selbständigkeit gewinnen und sich von Ihren Eltern abnabeln? Dann bietet die erste eigene Wohnung eine optimale Gelegenheit dazu.

Vor allem ist ein Umzug in die erste eigene Wohnung, mit Freund, Freundin oder alleine, aber auch ein großes Abenteuer, in das man sich nicht ganz unvorbereitet stürzen sollte. Was gilt es zu beachten bei der ersten eigenen Wohnung?

Wir geben Ihnen in diesem Ratgeber hilfreiche Tipps für die erste eigene Wohnung und Hinweise, die Ihnen dabei helfen werden, günstig zu renovieren und den Umzug so reibungslos wie möglich zu gestalten.

1. Vier Tipps für den Umzug: So renoviert man eine Wohnung günstig

wohnung-guenstig-renovieren

Ganz klar: Umso mehr Arbeiten Sie selber übernehmen, desto günstiger wird das Projekt „Erste eigene Wohnung“.

Zwischen dem Vertragsabschluss und dem eigentlichen Umzug steht ein wichtiger Schritt: Die erste eigene Wohnung will renoviert werden. Man wird selten den Fall vorfinden, dass man lediglich ein wenig Streichen muss, bevor man in die Wohnung ziehen kann.

Und weil es sich um die erste eigene Wohnung handelt, kann man davon ausgehen, dass man solche Arbeiten wie Tapezieren oder auch Boden verlegen zum ersten Mal tätigt.

Damit Sie dabei nicht vollkommen ahnungslos loslegen müssen, geben wir Ihnen viele hilfreiche Hinweise, wie Sie solche Arbeiten am besten bewerkstelligen können.

1.1. Tipp 1: So gelingt das Tapezieren

Vor dem Tapezieren muss man zumeist alte Tapeten entfernen, bevor man die neue Tapete anbringen kann. Deshalb sollte man erst klären, wie man alte Tapete sauber und leicht entfernen kann. Anschließend muss man sich mit folgenden Fragen beschäftigen:

  • Welcher ist der richtige Kleister?
  • Wie viele Tapetenrollen benötige ich eigentlich?
  • Und welches Tapezierwerkzeug benötige ich?

Problemstellen gibt es in Wohnungen auch zu Genüge. Deshalb sollte man wissen, wie das Tapezieren an Steckdosen und Schaltern, Tapezieren an Fenster und Tür sowie das Tapezieren an Dachschrägen und Rundbögen vonstatten geht. Dadurch wird perfektes Tapezieren ganz einfach.

1.2. Tipp 2: Laminat oder PVC-Boden als Bodenbelag

laminat verlegen

Laminat lässt sich einfach verlegen und ist zudem preisgünstig und lange haltbar.

Nachdem die Wand neu gestaltet wurde, kann man den Bodenbelag erneuern. Eine preisgünstige, dennoch schöne und haltbare Variante ist Laminat.

Laminat verlegen ist zudem sehr einfach. Wer es ein wenig wärmer unter den Füßen haben möchte, der kann auch Teppich verlegen.

Benötigt man wiederum einen Belag, der einfach zu reinigen ist, der ist mit PVC-Boden verlegen gut bedient. Egal welchen Bodenbelag man letztlich wählt, eines darf nie fehlen, damit die Erneuerung des Bodens abgeschlossen ist: Fußleisten verlegen und anbringen.

1.3. Tipp 3: Fliese auf Fliese im Bad verlegen

Rechnen Sie damit, dass Sie in einigen Wohnungen Badezimmer vorfinden, die bereits einige Jahre hinter sich haben und deren Fliesen nicht unbedingt dem modernen Einrichtungsstil im Bad genügen. Manche können damit leben, andere wiederum wollen die Fliesen ersetzen. Eine Technik, die man unter Umständen auch sehr gut in der Küche gebrauchen kann.

Dabei ist es nicht zwingend notwendig, alle alten Fliesen zu entfernen. Sie können auch Fliese auf Fliese kleben. Unterscheiden müssen Sie die Fliesenverlegung am Boden, und das Fliesen legen an der Wand. Zudem müssen Sie bedenken, dass Sie im Bad Fliesen im Nassbereich verlegen. Und nutzen Sie immer ein Fugenkreuz und Fliesenkreuz.

1.4. Tipp 4: Kleinere Arbeiten nicht vergessen

schimmel im kühlschrank

Was tut man gegen Schimmel? Auch diese Frage stellt sich spätestens nach dem Einzug in die erste eigene Wohnung.

Wer bei Renovierung lediglich an Boden verlegen und Tapezieren denkt, der vergisst die vielen kleinen Arbeiten, die ebenso verrichtet werden wollen. Es kann z.B. passieren, dass ein Abflussrohr verstopft ist, und man das Abflussrohr reinigen muss.

Oder man übernimmt den Bodenbelag vom Vormieter, findet dabei aber kleinere Macken. Dann sollte man wissen wie die Reparatur von Teppich und PVC oder auch die Laminat Reparatur richtig geht.

Man sollte ebenso wissen, wie man Schimmel in Küchenfugen und Schimmel im Kühlschrank beseitigen kann. Vielleicht muss man auch noch Türen einbauen. Zudem wird man öfter Dinge aufhängen müssen oder wollen. Dazu sollte man wissen, wie man Dübel in Wand und Decke befestigen kann.

2. Kosten und Spartipps: Die erste eigene Wohnung finanzieren – was muss ich beachten?

Wer sich das erste Mal in das Abenteuer „erste eigene Wohnung oder WG“ stürzt, muss einiges beachten, was ihn zuvor wahrscheinlich kaum interessiert hat. Im Folgenden geben wir einen kleinen Überblick darüber, welche Kosten bei der ersten eigenen Wohnung entstehen, wie man bei der Wohnungssuche vorgehen sollte, wie der Vertragsabschluss sowie der Umzug verläuft, und wie man noch ein wenig Geld durch Spartipps einsparen kann.

2.1. Die Wohnungssuche: Darauf müssen Sie achten

Wohnungssuche am Laptop

Internetportale sind der bequemste Weg der Wohnungssuche.

Wie geht man am besten bei der Wohnungssuche vor? Zunächst empfehlen wir Ihnen, eine Übersicht zu erstellen, welche Kriterien die Wohnung erfüllen muss (z.B. Balkon, 3 Zimmer, Garten, Keller, eingebaute Küche etc.).

Schrauben Sie Ihre Erwartungen nicht zu hoch – die perfekte Wohnung zu finden ist schwer. Überlegen Sie sich also vorher, zu welchen Kompromissen Sie bereit sind, gleichzeitig aber auch, was definitiv nicht fehlen darf.

Auf öffentlichen Pinnwänden, im Internet oder in Zeitungen können Sie nach Angeboten schauen. Wenn etwas Passendes dabei ist, rufen Sie an, stellen sich vor und vereinbaren einen Termin zur Besichtigung. Besichtigen Sie die Wohnung und machen Sie sich einen ersten Eindruck.

2.2. Wohnungs-Finanzierung: Kosten-Checkliste für die erste eigene Wohnung

Kostenfaktor Das gilt es zu beachten
Miete
  • man unterscheidet zwischen Kaltmiete (KM) + Nebenkosten (NK)
  • zu den Nebenkosten gehören u.a.: Heizung, Wasser, Müll
Strom
  • Strom wird über die Stadtwerke abgerechnet
  • nutzen Sie Tarifrechner, um den günstigsten Anbieter für Sie zu finden
Telefon
  • die Telekom bietet Vergünstigungen im Rahmen des Sozialtarifs an
  • um den Anschluss muss man sich selbst kümmern
GEZ-Gebühren
  • unter bestimmten Umständen kann man davon befreit werden
  • nachdem man sich beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat, meldet sich die GEZ kurz darauf von selbst
Versicherungen
  • darunter fallen Kranken-, Haftpflicht- und Hausratsversicherung
  • solange man in einem Ausbildungsverhältnis steht (Schule, Ausbildung, Studium) ist man in der Regel über die Eltern versichert
  • dennoch bei entsprechenden Versicherungen informieren, weil die Regelungen unterschiedlich sind!
Lebenshaltungskosten
  • Nicht unterschätzen! Der Kühlschrank wird nicht mehr durch die Eltern gefüllt
  • neben Lebensmitteln wollen auch Toilettenpapier, Glühbirnen uvm. bezahlt werden
  • nach dem Einzug in die erste eigene Wohnung werden Sie Einkaufslisten zu schätzen wissen

Tipp: Man kann Wohngeld beantragen, sofern man kein BAFÖG oder keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhält. Die genauen Regelungen erhält man beim Sozialamt vor Ort.

3. Vertragsabschluss und Wohnungsübergabe: Was kommt auf mich zu?

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben die Mietwohnung Ihrer Träume endlich gefunden! Doch wie geht es nun weiter? Zunächst steht der Vertragsabschluss bevor: Lesen Sie sich den Vertrag VOR der Unterschrift genau durch!

Tipp: Bei Unklarheiten fragen Sie den Vermieter; ansonsten können Sie ihn auch darum bitten, den Vertrag mit nach Hause nehmen zu dürfen, um ihn dort nochmals zu überprüfen oder einen Experten rüber schauen zu lassen.

In den Mietvertrag Ihrer ersten eigenen Wohnung gehören auf jeden Fall die folgenden Punkte:

  • Beschreibung der Mietsache und –zeit
  • Regelung über das Kündigungsrecht
  • Mietzahlung
  • Instandhaltung der Wohnung
Makler übergibt Schlüssel für Wohnung oder neues Haus als Eigenheim an Paar

Vor der endgültigen Übergabe gibt es viele Dinge zu beachten, damit beim Einzug kein böses Erwachen folgt.

Bei Vertragsabschluss erhält man in der Regel eine Hausordnung. Zudem müssen Sie in den meisten Fällen eine Kaution an den Vermieter entrichten, die zumeist bar an den Vermieter gezahlt wird, der ein Kautionskonto einrichtet. Die Kaution darf drei Kaltmieten NICHT übersteigen und wird bei Auszug verzinst zurückgezahlt.

Im nächsten Schritt erfolgt die Wohnungsübergabe. Wenn Sie Mängel feststellen, sprechen Sie diese unbedingt VORHER an, damit sie behoben werden – das ist zumeist Vermietersache. Ausgenommen sind davon allerdings „vom Mieter Instand zu halten und Instand zu setzende“ Dinge wie z.B. Fenster, Türen und Verschlüsse.

Überprüfen Sie darüber hinaus alles auf seine Funktionstüchtigkeit (Abfluss, warmes und kaltes Wasser etc.), damit es beim Einzug kein böses Erwachen gibt. Strom-, Wasser- und Heizungszähler werden abgelesen und es wird ein Protokoll bei der Übergabe geführt, das von allen unterschrieben wird.

Achtung: Macht dies der Vermieter Ihrer ersten eigenen Wohnung nicht selbst, kümmern Sie sich selbst darum und bestehen Sie auf dessen Unterschrift; es ist Ihr gutes Recht; nicht protokollierte Mängel können sonst Ihnen angelastet werden!

Danach kann die endgültige Übergabe vollzogen werden – Sie erhalten den Schlüssel und die Wohnung gehört Ihnen

4. Umzug in die erste eigene Wohnung: Was muss ich anmelden?

Freunde helfen beim Umzug

Gemeinsam schafft man mehr: Zögern Sie nicht, Freunde und Bekannte beim Umzug in die erste eigene Wohnung um Hilfe zu bitten.

Gute Organisation ist beim Umzug das wichtigste. Organisieren Sie möglichst viele Leute, die Ihnen beim Einzug in die erste eigene Wohnung helfen, dann wird es einfacher. Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Helfer darauf, dass Leute dabei sind, die auch schwere Dinge tragen können.

Ausgehend von der Menge der zu transportierenden Gegenstände kann es nicht schaden, sich ein Auto (oder einen Lieferwagen für besonders sperrige Teile) für den Umzug zu mieten. Wichtige Fahrten in den Baumarkt, um Möbel und Haushaltsgeräte wie die Waschmaschine oder den Kühlschrank abzuholen, können auch Freunde erledigen.

Benötigtes Werkzeug, das Sie definitiv nur für den Umzug benötigen, müssen Sie nicht zwingend käuflich erwerben, Sie können es sich auch nach Möglichkeit bei Bekannten oder im Baumarkt ausleihen.

Hinweis: Besonders wichtige Werkzeuge, die Sie beim Umzug brauchen werden, sind: Bohrmaschine, Hammer, Zange, Nägel, Dübel usw.

Schild 285 - Einwohnermeldeamt

Am Einwohnermeldeamt führt kein Weg vorbei: Verpassen Sie die Frist, droht ein Bußgeld.

Spätestens zwei Wochen, nachdem Sie umgezogen sind, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt melden und dort den neuen Wohnsitz angeben. Ansonsten fallen Bußgelder an. Zur Anmeldung benötigt man einen Meldeschein (liegt auf dem Amt vor) sowie den Personalausweis.

Auch Telefon, Fernsehen und Strom müssen angemeldet werden und gehören auf die Checkliste für die erste eigene Wohnung:

  • Telefon: Suchen Sie sich einen Anbieter, der Ihnen gefällt und erledigen Sie rechtzeitig die Anmeldung, um beim Einzug oder kurz danach Telefon und Internet zur Verfügung zu haben.
  • Fernsehen: Kostenlose Varianten sind ein Satellitenanschluss (wichtig: Schauen Sie in den Vertrag oder fragen Sie den Vermieter, ob eine Satellitenschüssel am Haus angebracht werden darf) oder ein DVBT-Anschluss, für den Sie lediglich eine Antenne (auch in diesem Fall nachfragen, sofern die Antenne außen angebracht wird) z.B. auf dem Dach, eine Antennenbuchse sowie einen Receiver benötigen.
  • Strom: Suchen Sie sich einen passenden Stromanbieter und melden Sie sich dort an, damit Sie mit Strom versorgt werden – damit Sie nicht zu viel bezahlen, nutzen Sie einen Tarifrechner.
  • Bohrmaschine auf Amazon.de ansehen

5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten rund um das Thema „Erste eigene Wohnung“

5.1. Was für ein Geschenk zur ersten eigenen Wohnung verschenken?

Sie sind zu einer Einweihungsparty eingeladen und fragen sich nun, was Sie dem Gastgeber als Geschenk zur ersten eigenen Wohnung mitbringen sollen? Traditionell verschenkt man Brot und Salz, das soll dem neuen Mieter Glück und Wohlstand in der neuen Wohnung bringen. Praktisch Veranlagte können dem Neu-Mieter auch Haushalts- oder Einrichtungsgegenstände wie Töpfe, Pfannen und dergleichen schenken.

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5.2. Wann bekommt man für die erste eigene Wohnung Hilfe vom Staat?

Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, aber noch in der Wohnung Ihrer Eltern wohnhaft sind und kein Einkommen beziehen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine eigene Wohnung und eine Erstausstattung. Als Hartz-IV-Empfänger gemäß § 24 Absatz 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben Sie ebenfalls Anspruch auf Erstausstattung einer Wohnung.

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5.3. Was braucht man für die erste eigene Wohnung?

Grundsätzlich benötigen Sie Küchengeräte wie Kühlschrank und Herd, Küchenzubehör, ein Bett, Schränke, eine Waschmaschine, Lampen, Tische, Stühle etc. Abgesehen von den wichtigsten Geräten und Möbeln müssen Sie nicht alles sofort kaufen, Sie können weniger wichtige Sachen auch nach und nach erwerben.

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Bildnachweise: Adobe Stock/Vasyl, Adobe Stock/LIGHTFIELD STUDIOS, Adobe Stock/andrey gonchar, Adobe Stock/Olek, Adobe Stock/NDABCREATIVITY, Adobe Stock/Robert Kneschke, Adobe Stock/Jacob Lund, Adobe Stock/Thomas Reimer (chronologisch bzw. nach der Reihenfolge der im Kaufratgeber verwendeten Bilder sortiert)