Bußgelder bei fehlender Parkscheibe
Parken ohne oder mit einer falsch eingestellten Parkscheibe kann im Zweifelsfall ganz schön teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich dabei nach der Zeitüberschreitung: Bis zu 30 Minuten werden mit 10 Euro geahndet, bei drei Stunden oder mehr werden Sie hingegen mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro zur Kasse gebeten. Das entspricht ungefähr dem Preis einer elektronischen Parkscheibe mit Zulassung. Die Investition kann sich langfristig also durchaus lohnen.
Eine Ausnahme stellen Supermarktparkplätze dar, da es sich um Privatgrund handelt. Fahrzeuge, die dort ohne Parkscheibe abgestellt werden, können mit teuren Vertragsstrafen belegt oder sogar abgeschleppt werden.
Bei elektronischen oder digitalen Parkscheiben handelt es sich Parkscheiben, die beim Abstellen des Autos nicht manuell eingestellt werden müssen, sondern sich mithilfe eines Bewegungsmelders nach 20 Sekunden Haltezeit automatisch auf den Anfang der Parkzeit (volle oder halbe Stunde) einstellen.
Elektronische Parkscheiben sind batteriebetrieben und lassen sich mit Saugnäpfen oder eines speziellen Klebepads für elektronische Parkscheiben an der Windschutzscheibe anbringen. Die Zeit wird nur so lange angezeigt, bis Sie das Fahrzeug wieder bewegen.
Die meisten elektronischen Parkscheiben sind sehr resistent gegen Hitze und Kälte und mit praktischen Features, wie beispielsweise einer automatischen Sommer-Winterzeit-Umstellung oder einer rückwärtigen Uhrzeitanzeige, ausgestattet.
Offiziell sind elektronische Parkscheiben nur in Deutschland (seit 2005) und in Dänemark zugelassen. In Österreich, Frankreich und der Schweiz sind elektronische Parkscheiben hingegen nicht erlaubt. Wenn Sie vorhaben, in diese Länder zu reisen, sollten Sie daher sicherheitshalber immer eine konventionelle Parkscheibe mit sich führen.
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