Kein Forthelm-Test kommt ohne eine Beratung über die gesetzlichen Bestimmungen aus – also möchten wir Ihnen in unserem Vergleich die wichtigsten Informationen zu diesem Thema mit an die Hand geben.
3.1. Welche Sicherheitssiegel bzw. -normen muss ein Forsthelm vorweisen bzw. erfüllen?
Ob Ihr Forsthelm der Marke Stihl, Oregon, McCulloch oder Husqvarna entspringt: das Sicherheitssiegel FPA und das Verwaltungszeichen CE sollten unbedingt vorhanden sein.
- FPA: Vom Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik vergebenes Siegel, dass nach eingehenden Prüfungsverfahren vergeben wird, wenn ein Produkt auch für den professionellen Einsatz bei der Waldarbeit tauglich ist.
- CE: Gibt an, dass der Forsthelm den Anforderungen entspricht, die für eine Zulassung in der gesamten Europäischen Union gelten.
» Mehr Informationen 3.2. Wer darf wann Bäume fällen? Ein Einblick in die Rechtslage
Nein, Sie dürfen keinesfalls einfach zur Säge greifen und einen Baum fällen, wenn er Ihnen missfällt oder Sie Feuerholz benötigen. Die richtige Anlaufstelle ist für Sie die Natur- bzw. Baumschutzverordnung, die es für jedes Bundesland gibt.
Wenn Sie etwa in Berlin einen Baum fällen wollen, sollten Sie die Website berlin.de besuchen: Hier finden Sie nicht nur die verbindlichen Gesetzestexte (in diesem Fall die Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin, kurz: BaumSchVO), sondern auch den Antrag auf eine Genehmigung nach der Baumschutzverordnung.
Das Bundesnaturschutzgesetz:
Noch über den individuellen Landesverordnungen steht das Bundesnaturschutzgesetz. Wenn Sie gegen selbiges ohne eine Sondergenehmigung verstoßen, drohen je nach Kategorie empfindliche Geldstrafen.
Laut § 39 (1) des Bundesnaturschutzgesetz gilt für Sie folgendes:

- „Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.“
- „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.“
Gerade der letzte Punkt hatte zur Folge, dass ein Beschneiden von Hecken oder anderen Pflanzen, von Anfang März bis Ende September, verboten ist.
In diesem Zeitraum dürfen Sie weder Axt noch Heckenschere schwingen, da Sie sonst brütende Vögel stören könnten.
Beim Protos sind die Ohrenschützer umklappbar; und zwar nach hinten unter die Helmschale.